Zuwendungsbestätigung
Beschreibung
Ausgaben zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52-54 Abgabenordnung (AO) können beim Spender unter Berücksichtigung bestimmter Höchstsätze im Rahmen der Einkommensbesteuerung abgezogen werden. Dazu ist der zuständigen Stelle eine Zuwendungsbestätigung (bisher Spendenbescheinigung) vorzulegen.
Zu den steuerbegünstigten Zuwendungen gehören Spenden und unter bestimmten Voraussetzungen auch Mitgliedsbeiträge einschließlich Umlagen und Aufnahmegebühren.
Spenden sind freiwillige Geld- oder Sachleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden und die kein Entgelt für eine Gegenleistung darstellen. Nicht zu den steuerbegünstigten Zuwendungen gehören Dienstleistungen oder die Überlassung von Nutzungsmöglichkeiten. Unentgeltliche Arbeitsleistungen für einen Verein oder die kostenlose Überlassung von Räumen oder Fahrzeugen sind keine Spenden.
Steuerbegünstigte Zwecke sind:
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gemeinnützige Zwecke (§ 52 AO)
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mildtätige Zwecke (§ 53 AO)
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kirchliche Zwecke (§ 54 AO).
Gemeinnützige Zwecke sind beispielsweise:
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die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, der Religion, der Völkerverständigung, der Entwicklungshilfe, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, des Heimatgedankens,
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die Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des Sports; Schach gilt als Sport,
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die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesen in der Bundesrepublik Deutschland,
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die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Finanzamt.
Ansprechpartner
Stadt Schneverdingen - Zentrale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Frau Ina Wesseloh
Herr Jens-Uwe Eimer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05193 93-906
Fax: 05193 93-190
E-Mail: jens.uwe.eimer@schneverdingen.de
Frau Daniela Aufmkolk
Frau Ilona Behrens
Herr Kai Bollenbach
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05193 93-125
Fax: 05193 93-190
E-Mail: kai.bollenbach@schneverdingen.de
Herr Thomas Krieg
Frau Ulrike Bosselmann
Herr Bernhard Riebesehl
Finanzamt Celle
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
* Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr * Di.: 08:00 - 12:00 Uhr * Mi.: geschlossen * Do.: 08:00 - 17:00 Uhr (durchgehend) * Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5141 915-0
Internet
Finanzamt Soltau
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr Di.: geschlossen Mi.: 08:00 - 12:00 Uhr Do.: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr (an Do. vor arbeitsfreien Tagen bis 12:00 Uhr) Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr; und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5191 807-0
Internet
Formulare
Die Zuwendungsbestätigung hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Finanzministerium
Stichwörter
Spendenbescheinigung