Zuwendungsbestätigung
Beschreibung
Ausgaben zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52-54 Abgabenordnung (AO) können beim Spender unter Berücksichtigung bestimmter Höchstsätze im Rahmen der Einkommensbesteuerung abgezogen werden. Dazu ist der zuständigen Stelle eine Zuwendungsbestätigung (bisher Spendenbescheinigung) vorzulegen.
Zu den steuerbegünstigten Zuwendungen gehören Spenden und unter bestimmten Voraussetzungen auch Mitgliedsbeiträge einschließlich Umlagen und Aufnahmegebühren.
Spenden sind freiwillige Geld- oder Sachleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden und die kein Entgelt für eine Gegenleistung darstellen. Nicht zu den steuerbegünstigten Zuwendungen gehören Dienstleistungen oder die Überlassung von Nutzungsmöglichkeiten. Unentgeltliche Arbeitsleistungen für einen Verein oder die kostenlose Überlassung von Räumen oder Fahrzeugen sind keine Spenden.
Steuerbegünstigte Zwecke sind:
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gemeinnützige Zwecke (§ 52 AO)
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mildtätige Zwecke (§ 53 AO)
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kirchliche Zwecke (§ 54 AO).
Gemeinnützige Zwecke sind beispielsweise:
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die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, der Religion, der Völkerverständigung, der Entwicklungshilfe, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, des Heimatgedankens,
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die Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des Sports; Schach gilt als Sport,
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die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesen in der Bundesrepublik Deutschland,
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die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Finanzamt.
Ansprechpartner
Finanzamt Hannover-Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr Di.: 08:00 - 12:00 Uhr Mi.: Für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Do.: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 167-50
Finanzamt Hannover-Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr * Di.: 08:00 - 12:00 Uhr * Mi.: geschlossen Do.: 08:00 - 12:00 Uhr * und 13:00 - 17:00 Uhr* Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr * und nach Vereinbarung. * Während der Öffnungszeiten ist die Entgegennahme von Erklärungen und Unterlagen sowie ggfs. die Vereinbarung von Terminen jederzeit möglich. Jedoch können Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 08:00 bis 09:00 Uhr nicht in jedem Fall alle Auskünfte erteilt werden.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 6790-0
Finanzamt Hannover-Süd
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 - 13:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 13:00 Uhr  Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr (vor Feiertagen nur bis 13:00 Uhr) Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr; und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 419-0
erforderliche Unterlagen
Formulare
Die Zuwendungsbestätigung hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch vor 2007 Niedersächsisches Finanzministerium
Stichwörter
Spendenbescheinigung