Zuwendungsbestätigung

    Zuwendungsbestätigung

    Beschreibung

    Ausgaben zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52-54 Abgabenordnung (AO) können beim Spender unter Berücksichtigung bestimmter Höchstsätze im Rahmen der Einkommensbesteuerung abgezogen werden. Dazu ist der zuständigen Stelle eine Zuwendungsbestätigung (bisher Spendenbescheinigung) vorzulegen.

    Zu den steuerbegünstigten Zuwendungen gehören Spenden und unter bestimmten Voraussetzungen auch Mitgliedsbeiträge einschließlich Umlagen und Aufnahmegebühren.

    Spenden sind freiwillige Geld- oder Sachleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden und die kein Entgelt für eine Gegenleistung darstellen. Nicht zu den steuerbegünstigten Zuwendungen gehören Dienstleistungen oder die Überlassung von Nutzungsmöglichkeiten. Unentgeltliche Arbeitsleistungen für einen Verein oder die kostenlose Überlassung von Räumen oder Fahrzeugen sind keine Spenden.

    Steuerbegünstigte Zwecke sind:

    • gemeinnützige Zwecke (§ 52 AO)

    • mildtätige Zwecke (§ 53 AO)

    • kirchliche Zwecke (§ 54 AO).

    Gemeinnützige Zwecke sind beispielsweise:

    • die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, der Religion, der Völkerverständigung, der Entwicklungshilfe, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, des Heimatgedankens,

    • die Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des Sports; Schach gilt als Sport,

    • die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesen in der Bundesrepublik Deutschland,

    • die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Finanzamt.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Braunschweig-Helmstedt

    Adresse

    Hausanschrift

    Altewiekring 20

    38102 Braunschweig

    Hausanschrift

    Ernst-Koch-Straße 3

    38350 Helmstedt

    Öffnungszeiten

    * Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr * Di.: geschlossen * Mi.: 08:00 - 12:00 Uhr * Do.: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr * (vor dem 24. und 31.12. und vor gesetzlichen Feiertagen nur bis 12:00 Uhr) * Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr * * Während der Öffnungszeiten ist die Entgegennahme von Erklärungen und Unterlagen sowie die Vereinbarung von Terminen jederzeit möglich. Jedoch können donnerstags in der Zeit von 15:00 bis 18:00 Uhr sowie freitags von 12:00 bis 13:00 Uhr nicht in jedem Fall alle Auskünfte erteilt werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 705-0

    E-Mail: Poststelle@fa-bs-he.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Finanzamt Braunschweig-Wilhelmstraße

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 4

    38100 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    * Mo.: geschlossen * Di.: 08:00 - 18:00 Uhr * Mi.: 08:00 - 13:00 Uhr * Do.: 08:00 - 13:00 Uhr * Fr.: 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 489-0

    E-Mail: Poststelle@fa-bs-w.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Die Zuwendungsbestätigung hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Finanzministerium

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Spendenbescheinigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de