Ehrenamtliche Tätigkeit
Beschreibung
Eine lebendige Demokratie benötigt aktive und engagierte Bürgerinnen und Bürger. In vielen Bereichen hat dieses Engagement schon Tradition. In Niedersachsen sind 37 % der ab 14-jährigen Bevölkerung ehrenamtlich im sozialen, kulturellen, politischen, gesellschaftlichen oder sportlichen Bereich freiwillig engagiert.
Hinweise für Nordhorn: Ehrenamtliche Tätigkeit (Ehrenamtspass)
Die Stadt Nordhorn würdigt ehrenamtliches Engagement auf vielfältige Weise. Sie verleiht unter anderem jährlich den Ehrenamtspass an rund 100 Personen, die sich besonders engagiert haben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Zudem gibt es in vielen Gemeinden, Samtgemeinden und Städten lokale Freiwilligenagenturen.
Hinweise für Nordhorn: Ehrenamtliche Tätigkeit (Ehrenamtspass)
Bezüglich des Ehrenamtspasses der Stadt Nordhorn wenden Sie sich bitte an Gabi Hülsmann vom Ratsbüro.
Bezüglich der Ehrenamtskarte des Landes Niedersachsen liegt die Zuständigkeit bei der Freiwilligenagentur des Landkreises Grafschaft Bentheim beziehungsweise beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Ansprechpartner
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Adresse
Postanschrift
Postfach 1 41
30001 Hannover
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Ratsbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05921 878147
Kontaktperson
Gabriele Hülsmann
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Nordhorn: Ehrenamtliche Tätigkeit (Ehrenamtspass)
Für Vorschläge zum Ehrenamtspass der Stadt Nordhorn ist zwingend das aktuelle Vorschlagsformular zu verwenden. Sie finden es während der Vorschlagsfrist unter www.nordhorn.de/ehrenamt zum Download.
Verfahrensablauf
Hinweise für Nordhorn: Ehrenamtliche Tätigkeit (Ehrenamtspass)
Für den Ehrenamtspass der Stadt Nordhorn können jedes Jahr Vorschläge eingereicht werden. Dazu wird in der Regel immer vor den Sommerferien öffentlich aufgerufen.
Anschließend erfolgt eine Prüfung der Vorschläge durch den Arbeitskreis Ehrenamt.
Gegen Jahresende findet dann die feierliche Ehrenamtspassübergabe statt.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Nordhorn: Ehrenamtliche Tätigkeit (Ehrenamtspass)
Beim Ehrenamtspass der Stadt Nordhorn beginnt die Vorschlagsfrist in der Regel immer vor den Sommerferien. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite www.nordhorn.de/ehrenamt
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Weiterführende Informationen:
Hinweise für Nordhorn: Ehrenamtliche Tätigkeit (Ehrenamtspass)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung