Ehrenamtliche Tätigkeit

    Ehrenamtliche Tätigkeit

    Beschreibung

    Eine lebendige Demokratie benötigt aktive und engagierte Bürgerinnen und Bürger. In vielen Bereichen hat dieses Engagement schon Tradition. In Niedersachsen sind 37 % der ab 14-jährigen Bevölkerung ehrenamtlich im sozialen, kulturellen, politischen, gesellschaftlichen oder sportlichen Bereich freiwillig engagiert.

    Hinweise für Osterholz: Ehrenamt

    Allgemeine Informationen

    Ehrenamt ist Ehrensache

    Eine lebendige Demokratie benötigt aktive und engagierte Bürgerinnen und Bürger. In vielen Bereichen hat dieses Ehrenamt schon Tradition. 37 % der Niedersachsen ab 14 Jahren engagieren sich ehrenamtlich im sozialen, kulturellen, politischen, gesellschaftlichen oder sportlichen Bereich. Ein ehrenamtliches Engagement bringt auch positive Effekte für den Ausübenden: sich sinnvoll zu betätigen, zu helfen und in Kontakt treten mit anderen kann eine erfüllende Aufgabe sein, die auch erheblich zur eigenen Lebenszufriedenheit beitragen kann.

    Was sollte ich sonst noch wissen?

    Für steuerliche Fragen bezogen auf ehrenamtliche Tätigkeiten sowie Vereine stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Finanzamt Osterholz-Scharmbeck unter Tel. 04791/302-0 gern zur Verfügung.

    Weiterführende Informationen zu Themen, wie z.B. Versicherungen und Steuer erhalten Sie in den unten beigefügten Links und Dokumenten. Ferner bietet die Internetseite www.freiwilligenserver.de weitere Informationen.

    Zuständig für das Land Niedersachsen ist das Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit. Außerdem gibt es in vielen Gemeinden lokale Freiwilligenagenturen.



    Allgemeine Informationen

    Ehrenamt ist Ehrensache

    Eine lebendige Demokratie benötigt aktive und engagierte Bürgerinnen und Bürger. In vielen Bereichen hat dieses Ehrenamt schon Tradition. 37 % der Niedersachsen ab 14 Jahren engagieren sich ehrenamtlich im sozialen, kulturellen, politischen, gesellschaftlichen oder sportlichen Bereich. Ein ehrenamtliches Engagement bringt auch positive Effekte für den Ausübenden: sich sinnvoll zu betätigen, zu helfen und in Kontakt treten mit anderen kann eine erfüllende Aufgabe sein, die auch erheblich zur eigenen Lebenszufriedenheit beitragen kann.

    Was sollte ich sonst noch wissen?

    Für steuerliche Fragen bezogen auf ehrenamtliche Tätigkeiten sowie Vereine stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Finanzamt Osterholz-Scharmbeck unter Tel. 04791/302-0 gern zur Verfügung.

    Weiterführende Informationen zu Themen, wie z.B. Versicherungen und Steuer erhalten Sie in den unten beigefügten Links und Dokumenten. Ferner bietet die Internetseite www.freiwilligenserver.de weitere Informationen.

    Zuständig für das Land Niedersachsen ist das Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit. Außerdem gibt es in vielen Gemeinden lokale Freiwilligenagenturen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Zudem gibt es in vielen Gemeinden, Samtgemeinden und Städten lokale Freiwilligenagenturen.

    Hinweise für Osterholz: Ehrenamt

    Informationen über Möglichkeiten, sich ehrenamtlich im Landkreis zu engagieren, erhalten Sie für die Bereiche Sport und Jugend bei der Kreisjugendpflegerin, dem Kreissportbund und den vielen Sportvereinen. Auch die caritativen Verbände und die Feuerwehren freuen sich auf eine Anfrage.

    Informationen über Möglichkeiten, sich ehrenamtlich im Landkreis zu engagieren, erhalten Sie für die Bereiche Sport und Jugend bei der Kreisjugendpflegerin, dem Kreissportbund und den vielen Sportvereinen. Auch die caritativen Verbände und die Feuerwehren freuen sich auf eine Anfrage.

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1 41

    30001 Hannover

    Hausanschrift

    Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 2

    30159 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-0

    Fax: 0511 120-4298

    E-Mail: pressestelle@ms.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 01.04.2010

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Sachgebiet Regionales, Kultur und Breitbandausbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Osterholze 2a

    27711 Osterholz-Scharmbeck

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04791 930-3410

    Fax: 04791 930-113410

    E-Mail: kreisentwicklung@landkreis-osterholz.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 19.09.2022

    Technisch geändert am 17.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Gemeinde Grasberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Speckmannstraße 30

    28879 Grasberg

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Bürgerinfo: Montag 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr nur nach Terminvereinbarung über Online-Terminvergabe möglich Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Öffnungszeiten der Fachbereiche: Montag 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Öffnungszeiten Jobcenter (Sozialamt): Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04208 9175

    Fax: 04208 9175-75

    E-Mail: gemeinde@grasberg.de

    Version

    Technisch erstellt am 19.09.2022

    Technisch geändert am 17.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weiterführende Informationen:

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024