Ehrenamtliche Tätigkeit

    Ehrenamtliche Tätigkeit

    Beschreibung

    Eine lebendige Demokratie benötigt aktive und engagierte Bürgerinnen und Bürger. In vielen Bereichen hat dieses Engagement schon Tradition. In Niedersachsen sind 37 % der ab 14-jährigen Bevölkerung ehrenamtlich im sozialen, kulturellen, politischen, gesellschaftlichen oder sportlichen Bereich freiwillig engagiert.

    Hinweise für Kirchdorf: Ehrenamt

    Allgemeine Informationen
     

    In den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Kirchdorf sind besonders viele Menschen im Ehrenamt engagiert. Die engagierten Menschen tragen entscheidend zum Erhalt einer vielfältigen Infrastruktur im ländlichen Raum bei. Sie sind in Sportvereinen, Kultur, Fördervereinen oder bei den Schützen aktiv. Auch im Bereich der Sicherheit leisten sie einen wichtigen Beitrag: Fast 400 Bürger engagieren sich in einer der zehn Ortsfeuerwehren. Es ist wichtig, dieses Engagement zu unterstützen und das Ehrenamt aktiv einzubeziehen.

    Die niedersächsische Ehrenamtskarte

    Die Ehrenamtskarte wird von der Niedersächsischen Staatskanzlei und der Bremer Senatskanzlei in Kooperation mit den Kommunen in Niedersachsen vergeben. Sie würdigt das freiwillige Engagement und dient als öffentliches Zeichen der Anerkennung für die ehrenamtlich Tätigen. Inhaber der Karte profitieren von verschiedenen Vergünstigungen, wie Rabatten und Verlosungen.

    Voraussetzungen für Ehrenamtskarte? 
    • Sie üben eine freiwillige, gemeinwohlorientierte Tätigkeit von mindestens fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden jährlich aus und haben dieses Engagement bereits seit mindestens zwei Jahren (oder seit Bestehen der Organisation) ununterbrochen ausgeübt.
    • Ihr Engagement muss in Niedersachsen oder Bremen stattfinden oder Sie müssen dort wohnen und außerhalb dieser Regionen ehrenamtlich tätig sein.
    • Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer Juleica (Jugendleiter:in Card) und müssen im Antrag keine Stunden nachweisen.
    • Sie sind bei der Freiwilligen Feuerwehr und haben die Truppmannausbildung I oder eine höhere Qualifikationsstufe abgeschlossen.
    • Sie sind ehrenamtlich im Katastrophenschutz oder im Rettungsdienst tätig und haben die Grundausbildung abgeschlossen.
    Wo kann ich eine Ehrenamtskarte beantragen? 

    Sie können die Ehrenamtskarte online über dieses Formular beantragen. 

    Wo erhalte ich Vergünstigen? 

    Die Vergünstigungen für Inhaber der Ehrenamtskarte sind im Freiwilligenserver im Engagementatlas zu finden. Vor Ort können Anbieter, die Rabatte oder Vergünstigungen anbieten, häufig an einem Aufkleber im Eingangsbereich oder an den Kassen erkannt werden.

    Wie lange ist die Ehrenamtskarte gültig? 

    Die Ehrenamtskarte ist für drei Jahre gültig. Bei weiterhin erfüllten Voraussetzungen kann sie jedoch verlängert werden. 

    Weitere Informationen


    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Zudem gibt es in vielen Gemeinden, Samtgemeinden und Städten lokale Freiwilligenagenturen.

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1 41

    30001 Hannover

    Hausanschrift

    Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 2

    30159 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-0

    Fax: 0511 120-4298

    E-Mail: pressestelle@ms.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 01.04.2010

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weiterführende Informationen:

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kirchdorf: Ehrenamt

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024