Ehrenamtliche Tätigkeit
Beschreibung
Eine lebendige Demokratie benötigt aktive und engagierte Bürgerinnen und Bürger. In vielen Bereichen hat dieses Engagement schon Tradition. In Niedersachsen sind 37 % der ab 14-jährigen Bevölkerung ehrenamtlich im sozialen, kulturellen, politischen, gesellschaftlichen oder sportlichen Bereich freiwillig engagiert.
Hinweise für Altes Amt Lemförde: Ehrenamt / Ehrenamtskarte
Die Ehrenamtskarte
Ein Dankeschön für das Ehrenamt!!
Mit der Vergabe der Ehrenamtskarte würdigen das Land Niedersachsen und die Samtgemeinde "Altes Amt Lemförde" herausragendes ehrenamtliches und freiwilliges Engagement in unserer Gesellschaft. Die Ehrenamtskarte ist Ausdruck öffentlicher Anerkennung, Würdigung dieses Engagements und gleichzeitig der Dank an die Aktiven, die sich in besonderer Weise für das Gemeinwohl einsetzen.
Was ist die Ehrenamtskarte?
Sie erhalten eine personenbezogene Karte, die nicht übertragbar ist. Mit der Ehrenamtskarte genießen Sie Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen und bei zahlreichen Anbietern. Ob Sport, Kultur oder Freizeit - die Bereiche, in denen Sie die Karte einsetzen können, sind vielfältig!
Die Geltungsdauer der Ehrenamtskarte beträgt drei Jahre. Selbstverständlich kann sie bei fortbestehenden Voraussetzungen verlängert werden.
Wie bekomme ich die Ehrenamtskarte?
Voraussetzungen:
- Sie üben eine freiwillige gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr aus.
- Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Ehrenamtskarte besteht Ihr freiwilliges Engagement bereits mindestens drei Jahre (oder jeweils seit Bestehen der Organisation), und Sie wollen Ihren Einsatz für das Ehrenamt auch zukünftig fortsetzen.
- Wenn Sie Inhaber/in einer Juleica (JugendleiterCard) und unter 21 Jahre alt sind, muss Ihr freiwilliges Engagement mindestens seit einem Jahr bestehen.
- Sie üben Ihr Engagement in Niedersachsen aus oder wohnen hier und sind außerhalb Niedersachsens ehrenamtlich tätig.
Und dann?
Die Vergabe der Ehrenamtskarte in der Samtgemeinde "Altes Amt Lemförde" wird von der Verwaltung koordiniert. Eine Anmeldung ist direkt über www.freiwilligenserver.de möglich.
Denken Sie bitte daran, sich die Angaben Ihres ehrenamtlichen Engagements von den betreffenden Verein oder der betreffenden Organisation bestätigen zu lassen!
Welche Vergünstigungen gibt es?
Ehrenamt ist attraktiv! Von der Ehrenamtskarte profitieren Sie in ganz Niedersachsen und Bremen, denn sie ist landesweit gültig. Sie finden die Vergünstigungen in der Datenbank im Freiwilligenserver:
Vor Ort erkennen Sie Anbieter, die Vergünstigungen gewähren, oft an einem Aufkleber im Eingangsbereich oder an den Kassen.
Wie kann ich mit meiner Firma Kooperationspartner der Ehrenamtskarte werden?
Als Partner der Ehrenamtskarte sagen auch Sie persönlich Dankeschön für den freiwilligen und unentgeltlichen Einsatz verdienter Alltagshelden! Die Samtgemeinde "Altes Amt Lemförde" ist daran interessiert, Kooperationspartner zu gewinnen, die zu Vergünstigungen an Ehrenamtskarteninhaber/-innen bereit sind. Die Art und Umfang sind nicht vorgegeben, sondern können von Ihnen persönlich festgelegt werden. Füllen Sie einfach die Vereinbarung aus und senden diese der Samtgemeinde "Altes Amt Lemförde wieder zu! Bei Fragen können Sie jederzeit gerne persönlich mit uns Kontakt aufnehmen!
Meine Vorteile als Kooperationspartner?
Sie zeigen mit Ihrer Beteiligung, dass Sie bürgerschaftliches Engagement unterstützen. Sie beteiligen sich freiwillig als Partner und haben jederzeit ohne Einhaltung von Fristen die Möglichkeit aus dem Projekt auszusteigen. Neben den von Ihnen angebotenen Vergünstigungen entstehen für Sie keinerlei Kosten oder Zeitaufwand. Ihr Unternehmen wird nicht nur auf der Kooperationsliste für ganz Niedersachen und Bremen geführt (www.freiwilligenserver.de), Sie erhalten auch einen Schaufenster- oder Kassenaufkleber, der für jeden sichtbar auf Ihr soziales Engagement hinweist.
Zeigen Sie gemeinsam mit uns, dass Ehrenamt Gold wert ist!!
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Zudem gibt es in vielen Gemeinden, Samtgemeinden und Städten lokale Freiwilligenagenturen.
Ansprechpartner
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1 41
30001 Hannover
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Weiterführende Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung