Wahlrechtsbescheinigung Ausstellung

    Wahlrechtsbescheinigung

    Beschreibung

    Damit Parteien, Wählergruppen sowie Bewerberinnen und Bewerber (sog. "Wahlvorschlagsträger") zu einer Wahl zugelassen werden können, sind bestimmte formelle Bedingungen zu erfüllen.

    Nach Unterzeichnung des Formblattes und Erfüllung der Voraussetzungen wird das Wahlrecht von der zuständigen Stelle, in der die wahlberechtigte Person wohnt, kostenfrei bescheinigt (Wahlrechtsbescheinigung).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Neuenkirchen - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Alte Poststraße 5

    49586 Neuenkirchen

    Rathaus Neuenkirchen

    Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein

    Merzen, Raiffeisenbank

    Bus: 610


    Neuenkirchen, Kirche

    Bus: 610


    Voltlage, ZOB

    Bus: 610

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.

    Hausanschrift

    Hauptstraße 31

    49586 Merzen

    Gemeinde Merzen

    Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein

    Merzen, Raiffeisenbank

    Bus: 610


    Neuenkirchen, Kirche

    Bus: 610


    Voltlage, ZOB

    Bus: 610

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    49599 Voltlage

    Gemeinde Voltlage

    Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein

    Merzen, Raiffeisenbank

    Bus: 610


    Neuenkirchen, Kirche

    Bus: 610


    Voltlage, ZOB

    Bus: 610

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.

    Postanschrift

    Postfach 1140

    49585 Neuenkirchen

    Öffnungszeiten

    Neuenkirchen: Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Merzen: Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Voltlage: Montag 09:00 - 12:00 Uhr, Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 15:30 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05465 201-32(Rathaus Neuenkirchen)

    Telefon Festnetz: 05465 201-33(Rathaus Neuenkirchen)

    Telefon Festnetz: 05466 363(Gemeinde Merzen)

    Telefon Festnetz: 05465 201-66(Gemeinde Voltlage)

    E-Mail: buergerbuero@neuenkirchen-os.de

    Version

    Technisch erstellt am 02.09.2021 (von: Feltmann, Claudia)

    Technisch geändert am 20.02.2023 (von: Rack, Alina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    • Die eingereichten Wahlvorschläge müssen Unterschriften von einer bestimmten Anzahl von Wahlberechtigten enthalten(sog. "Unterstützungsunterschriften").
      • Hiermit soll die Ernsthaftigkeit eines Wahlvorschlages nachgewiesen werden und somit gewährleistet sein, dass nur solche Wahlvorschläge zugelassen werden, von denen vermutet werden kann, dass sie bereits eine gewisse Anhängerschaft unter den Wahlberechtigten gefunden haben.
    • Ausgenommen von der Sammlung von Unterstützungsunterschriften sind Wahlvorschläge, die schon bei der letzten Wahl Erfolg hatten.
    • Wer mit seiner Unterschrift einen bestimmten Wahlvorschlag unterstützen möchte, muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung in dem betreffenden Wahlkreis oder Wahlgebiet (je nach Art der Wahl) wahlberechtigt sein.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)