Wahlrechtsbescheinigung
Beschreibung
Damit Parteien, Wählergruppen sowie Bewerberinnen und Bewerber (sog. "Wahlvorschlagsträger") zu einer Wahl zugelassen werden können, sind bestimmte formelle Bedingungen zu erfüllen.
Nach Unterzeichnung des Formblattes und Erfüllung der Voraussetzungen wird das Wahlrecht von der zuständigen Stelle, in der die wahlberechtigte Person wohnt, kostenfrei bescheinigt (Wahlrechtsbescheinigung).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Neuenkirchen - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Merzen, Raiffeisenbank
Bus: 610
Neuenkirchen, Kirche
Bus: 610
Voltlage, ZOB
Bus: 610
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Merzen, Raiffeisenbank
Bus: 610
Neuenkirchen, Kirche
Bus: 610
Voltlage, ZOB
Bus: 610
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Merzen, Raiffeisenbank
Bus: 610
Neuenkirchen, Kirche
Bus: 610
Voltlage, ZOB
Bus: 610
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.
Postanschrift
Postfach 1140
49585 Neuenkirchen
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 05465 201-32(Rathaus Neuenkirchen)
Telefon Festnetz: 05465 201-33(Rathaus Neuenkirchen)
Telefon Festnetz: 05466 363(Gemeinde Merzen)
Telefon Festnetz: 05465 201-66(Gemeinde Voltlage)
E-Mail: buergerbuero@neuenkirchen-os.de
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
- Die eingereichten Wahlvorschläge müssen Unterschriften von einer bestimmten Anzahl von Wahlberechtigten enthalten(sog. "Unterstützungsunterschriften").
- Hiermit soll die Ernsthaftigkeit eines Wahlvorschlages nachgewiesen werden und somit gewährleistet sein, dass nur solche Wahlvorschläge zugelassen werden, von denen vermutet werden kann, dass sie bereits eine gewisse Anhängerschaft unter den Wahlberechtigten gefunden haben.
- Ausgenommen von der Sammlung von Unterstützungsunterschriften sind Wahlvorschläge, die schon bei der letzten Wahl Erfolg hatten.
- Wer mit seiner Unterschrift einen bestimmten Wahlvorschlag unterstützen möchte, muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung in dem betreffenden Wahlkreis oder Wahlgebiet (je nach Art der Wahl) wahlberechtigt sein.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport