Wahlrechtsbescheinigung
Beschreibung
Damit Parteien, Wählergruppen sowie Bewerberinnen und Bewerber (sog. "Wahlvorschlagsträger") zu einer Wahl zugelassen werden können, sind bestimmte formelle Bedingungen zu erfüllen.
Nach Unterzeichnung des Formblattes und Erfüllung der Voraussetzungen wird das Wahlrecht von der zuständigen Stelle, in der die wahlberechtigte Person wohnt, kostenfrei bescheinigt (Wahlrechtsbescheinigung).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Bürgerbüro Bruchmühlen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 - 12.30 Uhr Do. 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: 09.00 - 12.30 Uhr
Internet
Bürgerbüro Buer
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 - 12.30 Uhr Do. 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: 09.00 - 12.30 Uhr
Internet
Bürgerbüro Gesmold
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 - 12.30 Uhr Do. 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: 09.00 - 12.30 Uhr
Internet
Bürgerbüro Neuenkirchen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 - 12.30 Uhr Do. 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: 09.00 - 12.30 Uhr
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Bürgerbüro Oldendorf
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 - 12.30 Uhr Do. 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: 09.00 - 12.30 Uhr
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Bürgerbüro Riemsloh
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 - 12.30 Uhr Do. 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: 09.00 - 12.30 Uhr
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Bürgerbüro Wellingholzhausen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 - 12.30 Uhr Do. 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: 09.00 - 12.30 Uhr
Internet
Bürgeramt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeiten: (Termin erwünscht) Mo. + Di. 8.00 bis 16.00 Uhr Mi. + Fr. 8.00 bis 13.00 Uhr Do. 8.00 bis 18.00 Uhr Sa.: den 2. Samstag im Monat 10.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05422 965-0
E-Mail: buergeramt@stadt-melle.de
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
- Die eingereichten Wahlvorschläge müssen Unterschriften von einer bestimmten Anzahl von Wahlberechtigten enthalten(sog. "Unterstützungsunterschriften").
- Hiermit soll die Ernsthaftigkeit eines Wahlvorschlages nachgewiesen werden und somit gewährleistet sein, dass nur solche Wahlvorschläge zugelassen werden, von denen vermutet werden kann, dass sie bereits eine gewisse Anhängerschaft unter den Wahlberechtigten gefunden haben.
- Ausgenommen von der Sammlung von Unterstützungsunterschriften sind Wahlvorschläge, die schon bei der letzten Wahl Erfolg hatten.
- Wer mit seiner Unterschrift einen bestimmten Wahlvorschlag unterstützen möchte, muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung in dem betreffenden Wahlkreis oder Wahlgebiet (je nach Art der Wahl) wahlberechtigt sein.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport