Wahlrechtsbescheinigung
Beschreibung
Damit Parteien, Wählergruppen sowie Bewerberinnen und Bewerber (sog. "Wahlvorschlagsträger") zu einer Wahl zugelassen werden können, sind bestimmte formelle Bedingungen zu erfüllen.
Nach Unterzeichnung des Formblattes und Erfüllung der Voraussetzungen wird das Wahlrecht von der zuständigen Stelle, in der die wahlberechtigte Person wohnt, kostenfrei bescheinigt (Wahlrechtsbescheinigung).
Hinweise für Georgsmarienhütte: Wahlrechtsbescheinigung
Damit Parteien, Wählergruppen sowie Bewerberinnen und Bewerber (sog. "Wahlvorschlagsträger") zu einer Wahl zugelassen werden können, sind bestimmte formelle Bedingungen zu erfüllen. Hierzu gehört u. a., dass die eingereichten Wahlvorschläge auch Unterschriften von einer bestimmten Anzahl von Wahlberechtigten enthalten müssen (sog. "Unterstützungsunterschriften"). Hiermit soll die Ernsthaftigkeit eines Wahlvorschlages nachgewiesen werden und somit gewährleistet sein, dass nur solche Wahlvorschläge zugelassen werden, von denen vermutet werden kann, dass sie bereits eine gewisse Anhängerschaft unter den Wahlberechtigten gefunden haben. Ausgenommen von der Sammlung von Unterstützungsunterschriften sind Wahlvorschläge, die schon bei der letzten Wahl Erfolg hatten.
Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, die von den zuständigen Wahlleitungen auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben werden. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.
Wer mit seiner Unterschrift einen bestimmten Wahlvorschlag unterstützen möchte, muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung in dem betreffenden Wahlkreis oder Wahlgebiet (je nach Art der Wahl) wahlberechtigt sein.
Nach Unterzeichnung des Formblattes wird das Wahlrecht von der zuständigen Gemeindebehörde, in der die wahlberechtigte Person wohnt, kostenfrei bescheinigt (Wahlrechtsbescheinigung).
Damit Parteien, Wählergruppen sowie Bewerberinnen und Bewerber (sog. "Wahlvorschlagsträger") zu einer Wahl zugelassen werden können, sind bestimmte formelle Bedingungen zu erfüllen. Hierzu gehört u. a., dass die eingereichten Wahlvorschläge auch Unterschriften von einer bestimmten Anzahl von Wahlberechtigten enthalten müssen (sog. "Unterstützungsunterschriften"). Hiermit soll die Ernsthaftigkeit eines Wahlvorschlages nachgewiesen werden und somit gewährleistet sein, dass nur solche Wahlvorschläge zugelassen werden, von denen vermutet werden kann, dass sie bereits eine gewisse Anhängerschaft unter den Wahlberechtigten gefunden haben. Ausgenommen von der Sammlung von Unterstützungsunterschriften sind Wahlvorschläge, die schon bei der letzten Wahl Erfolg hatten.
Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, die von den zuständigen Wahlleitungen auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben werden. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.
Wer mit seiner Unterschrift einen bestimmten Wahlvorschlag unterstützen möchte, muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung in dem betreffenden Wahlkreis oder Wahlgebiet (je nach Art der Wahl) wahlberechtigt sein.
Nach Unterzeichnung des Formblattes wird das Wahlrecht von der zuständigen Gemeindebehörde, in der die wahlberechtigte Person wohnt, kostenfrei bescheinigt (Wahlrechtsbescheinigung).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Georgsmarienhütte: Wahlrechtsbescheinigung
Zuständig für die Ausstellung von Wahlrechtsbescheinigungen sind die Meldebehörden oder Wahlämter in den Städten und Gemeinden.
Zuständig für die Ausstellung von Wahlrechtsbescheinigungen sind die Meldebehörden oder Wahlämter in den Städten und Gemeinden.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Hauptabteilung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr montags bis mittwochs 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr donnerstags 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr Für kurzfristige Änderungen der Öffnungszeiten beachten Sie bitte die Hinweise dazu auf der Startseite.
Kontakt
Telefon Festnetz: 05401 850-135
Fax: 05401 850-444
Kontaktperson
Frau Daniela Spittler
Abteilung für Bürgerangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr montags bis mittwochs 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr donnerstags 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr Für kurzfristige Änderungen der Öffnungszeiten beachten Sie bitte die Hinweise dazu auf der Startseite.
Kontakt
Telefon Festnetz: 05401 850-304
Fax: 05401 850-307
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
- Die eingereichten Wahlvorschläge müssen Unterschriften von einer bestimmten Anzahl von Wahlberechtigten enthalten(sog. "Unterstützungsunterschriften").
- Hiermit soll die Ernsthaftigkeit eines Wahlvorschlages nachgewiesen werden und somit gewährleistet sein, dass nur solche Wahlvorschläge zugelassen werden, von denen vermutet werden kann, dass sie bereits eine gewisse Anhängerschaft unter den Wahlberechtigten gefunden haben.
- Ausgenommen von der Sammlung von Unterstützungsunterschriften sind Wahlvorschläge, die schon bei der letzten Wahl Erfolg hatten.
- Wer mit seiner Unterschrift einen bestimmten Wahlvorschlag unterstützen möchte, muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung in dem betreffenden Wahlkreis oder Wahlgebiet (je nach Art der Wahl) wahlberechtigt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Georgsmarienhütte: Wahlrechtsbescheinigung
Rechtsgrundlage ist jeweils das für die entsprechende Wahlart zutreffende Wahlrecht (Eurpawahlrecht, Bundeswahlrecht, Landeswahlrecht oder Kommunalwahlrecht).
Rechtsgrundlage ist jeweils das für die entsprechende Wahlart zutreffende Wahlrecht (Eurpawahlrecht, Bundeswahlrecht, Landeswahlrecht oder Kommunalwahlrecht).
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Georgsmarienhütte: Wahlrechtsbescheinigung
Die nächsten planmäßigen Wahlen sind:
- die Kommunalwahlen in Niedersachsen am 12. September 2021
- die Wahl des 20. Deutschen Bundestages am 26. September 2021
- die Landtagswahl in Niedersachsen voraussichtlich im Herbst 2022
Informationen dazu finden sich zu gegebener Zeit auf der Homepage der Niedersächsischen Landeswahlleitung (siehe unten).
Die nächsten planmäßigen Wahlen sind:
- die Kommunalwahlen in Niedersachsen am 12. September 2021
- die Wahl des 20. Deutschen Bundestages am 26. September 2021
- die Landtagswahl in Niedersachsen voraussichtlich im Herbst 2022
Informationen dazu finden sich zu gegebener Zeit auf der Homepage der Niedersächsischen Landeswahlleitung (siehe unten).
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport