Wahlrechtsbescheinigung Ausstellung

    Wahlrechtsbescheinigung

    Beschreibung

    Damit Parteien, Wählergruppen sowie Bewerberinnen und Bewerber (sog. "Wahlvorschlagsträger") zu einer Wahl zugelassen werden können, sind bestimmte formelle Bedingungen zu erfüllen.

    Nach Unterzeichnung des Formblattes und Erfüllung der Voraussetzungen wird das Wahlrecht von der zuständigen Stelle, in der die wahlberechtigte Person wohnt, kostenfrei bescheinigt (Wahlrechtsbescheinigung).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Uplengen - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Postweg 113

    26670 Uplengen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: E-Ladestation vor dem Rathaus
      Anzahl: 2  Gebühren: ja
    • Parkplatz: vor dem Rathaus
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Uplengen, Grundschule Remels
      Linie:
      • Bus: unbekannt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich.

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04956 9117-33

    Telefon Festnetz: 04956 9117-0

    E-Mail: gemeinde@uplengen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Uplengen

    Empfänger: Gemeinde Uplengen

    IBAN: DE91 2856 2297 0100 0683 00

    BIC: GENODEF1UPL

    Bankinstitut: Raiffeisen Volksbank eG

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    • Die eingereichten Wahlvorschläge müssen Unterschriften von einer bestimmten Anzahl von Wahlberechtigten enthalten(sog. "Unterstützungsunterschriften").
      • Hiermit soll die Ernsthaftigkeit eines Wahlvorschlages nachgewiesen werden und somit gewährleistet sein, dass nur solche Wahlvorschläge zugelassen werden, von denen vermutet werden kann, dass sie bereits eine gewisse Anhängerschaft unter den Wahlberechtigten gefunden haben.
    • Ausgenommen von der Sammlung von Unterstützungsunterschriften sind Wahlvorschläge, die schon bei der letzten Wahl Erfolg hatten.
    • Wer mit seiner Unterschrift einen bestimmten Wahlvorschlag unterstützen möchte, muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung in dem betreffenden Wahlkreis oder Wahlgebiet (je nach Art der Wahl) wahlberechtigt sein.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de