Wahlrechtsbescheinigung Ausstellung

    Wahlrechtsbescheinigung

    Beschreibung

    Damit Parteien, Wählergruppen sowie Bewerberinnen und Bewerber (sog. "Wahlvorschlagsträger") zu einer Wahl zugelassen werden können, sind bestimmte formelle Bedingungen zu erfüllen.

    Nach Unterzeichnung des Formblattes und Erfüllung der Voraussetzungen wird das Wahlrecht von der zuständigen Stelle, in der die wahlberechtigte Person wohnt, kostenfrei bescheinigt (Wahlrechtsbescheinigung).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Bösel

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kirchplatz 15

    26219 Bösel

    Parkplatz: Rathaus
    Anzahl: 30
    Gebühren: nein

    Bösel (Oldb), Busbahnhof / Kath. Kirche

    Bus: k. A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1154

    26216 Bösel

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis: Sozialamt und Wohngeldstelle, Am Kirchplatz 24 Montag 08.30 Uhr - 12.30 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch 08.30 Uhr - 12.30 Uhr, 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Donnerstag 08.30 Uhr - 12.30 Uhr Freitag 08.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04494 89-0

    Fax: 04494 89-10

    E-Mail: gemeinde@boesel.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 28.01.2008 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 15.05.2024 (von: Nording, Stefan)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    • Die eingereichten Wahlvorschläge müssen Unterschriften von einer bestimmten Anzahl von Wahlberechtigten enthalten(sog. "Unterstützungsunterschriften").
      • Hiermit soll die Ernsthaftigkeit eines Wahlvorschlages nachgewiesen werden und somit gewährleistet sein, dass nur solche Wahlvorschläge zugelassen werden, von denen vermutet werden kann, dass sie bereits eine gewisse Anhängerschaft unter den Wahlberechtigten gefunden haben.
    • Ausgenommen von der Sammlung von Unterstützungsunterschriften sind Wahlvorschläge, die schon bei der letzten Wahl Erfolg hatten.
    • Wer mit seiner Unterschrift einen bestimmten Wahlvorschlag unterstützen möchte, muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung in dem betreffenden Wahlkreis oder Wahlgebiet (je nach Art der Wahl) wahlberechtigt sein.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)