Wahlrechtsbescheinigung
Beschreibung
Damit Parteien, Wählergruppen sowie Bewerberinnen und Bewerber (sog. "Wahlvorschlagsträger") zu einer Wahl zugelassen werden können, sind bestimmte formelle Bedingungen zu erfüllen.
Nach Unterzeichnung des Formblattes und Erfüllung der Voraussetzungen wird das Wahlrecht von der zuständigen Stelle, in der die wahlberechtigte Person wohnt, kostenfrei bescheinigt (Wahlrechtsbescheinigung).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Aurich
Adresse
Postanschrift
Postfach 17 69
26587 Aurich (Ostfriesland)
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 26
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch: 8.00 - 15.30 Uhr Donnerstag: 8.00 - 18.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04941 12-0
E-Mail: info@stadt.aurich.de
Bankverbindung
Stadt Aurich
Empfänger: Stadt Aurich
IBAN: DE80 2501 0030 0014 9223 01
BIC: PBNKDEFF
Bankinstitut: Postbank Hannover
Stadt Aurich
Empfänger: Stadt Aurich
IBAN: DE57 2856 2297 0405 1149 00
BIC: GENODEF1UPL
Bankinstitut: Raiffeisen-Volksbank e. G.
Stadt Aurich
Empfänger: Stadt Aurich
IBAN: DE70 2847 0091 0067 9910 00
BIC: DEUTDEHB284
Bankinstitut: Deutsche Bank
Stadt Aurich
Empfänger: Stadt Aurich
IBAN: DE17 2835 0000 0000 0906 47
BIC: BRLADE21ANO
Bankinstitut: Sparkasse Aurich-Norden
Stadt Aurich
Empfänger: Stadt Aurich
IBAN: DE33 2802 0050 8312 7167 00
BIC: OLBODEH2XXX
Bankinstitut: Oldenburgische Landesbank
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
- Die eingereichten Wahlvorschläge müssen Unterschriften von einer bestimmten Anzahl von Wahlberechtigten enthalten(sog. "Unterstützungsunterschriften").
- Hiermit soll die Ernsthaftigkeit eines Wahlvorschlages nachgewiesen werden und somit gewährleistet sein, dass nur solche Wahlvorschläge zugelassen werden, von denen vermutet werden kann, dass sie bereits eine gewisse Anhängerschaft unter den Wahlberechtigten gefunden haben.
- Ausgenommen von der Sammlung von Unterstützungsunterschriften sind Wahlvorschläge, die schon bei der letzten Wahl Erfolg hatten.
- Wer mit seiner Unterschrift einen bestimmten Wahlvorschlag unterstützen möchte, muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung in dem betreffenden Wahlkreis oder Wahlgebiet (je nach Art der Wahl) wahlberechtigt sein.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport