Wahlrechtsbescheinigung
Beschreibung
Damit Parteien, Wählergruppen sowie Bewerberinnen und Bewerber (sog. "Wahlvorschlagsträger") zu einer Wahl zugelassen werden können, sind bestimmte formelle Bedingungen zu erfüllen.
Nach Unterzeichnung des Formblattes und Erfüllung der Voraussetzungen wird das Wahlrecht von der zuständigen Stelle, in der die wahlberechtigte Person wohnt, kostenfrei bescheinigt (Wahlrechtsbescheinigung).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Amtshaus - Bürgerbüro mit Einwohnermelde- und Standesamt im Amtsweg 4, 29439 Lüchow: Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Montag und Dienstag: 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag: 13.00 Uhr bis 18.30 Uhr Freie Abholtermine ohne Terminabsprache für bereits beantragte Personalausweise / Reisepässe : Jeden Dienstag von 15.00 bis 16.00 Uhr und jeden Mittwoch von 11.00 bis 12.00 Uhr. Öffnungszeiten Rathaus Lüchow im Amtsweg 4 Montag bis Freitag: 9.00 bis 12.30 Uhr Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr Öffnungszeiten Einwohnermelde- und Standesamt in Clenze, Lüchower Str. 13 a Montag, Donnerstag, Freitag: 8.00 bis 12.30 Uhr Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr
Kontakt
Finanzen - Kreiskasse - Fachdienst 20
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05841 120-260
E-Mail: kreiskasse@luechow-dannenberg.de
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
- Die eingereichten Wahlvorschläge müssen Unterschriften von einer bestimmten Anzahl von Wahlberechtigten enthalten(sog. "Unterstützungsunterschriften").
- Hiermit soll die Ernsthaftigkeit eines Wahlvorschlages nachgewiesen werden und somit gewährleistet sein, dass nur solche Wahlvorschläge zugelassen werden, von denen vermutet werden kann, dass sie bereits eine gewisse Anhängerschaft unter den Wahlberechtigten gefunden haben.
- Ausgenommen von der Sammlung von Unterstützungsunterschriften sind Wahlvorschläge, die schon bei der letzten Wahl Erfolg hatten.
- Wer mit seiner Unterschrift einen bestimmten Wahlvorschlag unterstützen möchte, muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung in dem betreffenden Wahlkreis oder Wahlgebiet (je nach Art der Wahl) wahlberechtigt sein.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport