Wahlrechtsbescheinigung Ausstellung

    Wahlrechtsbescheinigung

    Beschreibung

    Damit Parteien, Wählergruppen sowie Bewerberinnen und Bewerber (sog. "Wahlvorschlagsträger") zu einer Wahl zugelassen werden können, sind bestimmte formelle Bedingungen zu erfüllen.

    Nach Unterzeichnung des Formblattes und Erfüllung der Voraussetzungen wird das Wahlrecht von der zuständigen Stelle, in der die wahlberechtigte Person wohnt, kostenfrei bescheinigt (Wahlrechtsbescheinigung).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Hemmingen-Westerfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    30966 Hemmingen

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag freie Sprechzeiten - ohne vorherige Terminvereinbarung von 9 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 18 Uhr Dienstag mit vorheriger online Terminvereinbarung Mittwoch mit vorheriger online Terminvereinbarung Donnerstag freie Sprechzeiten - ohne vorherige Terminvereinbarung von 9 Uhr bis 12 Uhr, 15 Uhr bis 18 Uhr mit vorheriger online Terminvereinbarung Freitag mit vorheriger online Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 4103-333

    Fax: 0511 4103-293

    E-Mail: buergerbuero@stadthemmingen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Arnum

    Adresse

    Hausanschrift

    Göttinger Straße 63

    30966 Hemmingen

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Das Bürgerbüro Arnum kann zurzeit nur temporär geöffnet werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 4103-444

    Fax: 0511 4103-294

    E-Mail: buergerbuero@stadthemmingen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Bitte informieren Sie sich über aktuelle Aushänge und Bekanntmachungen.

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    • Die eingereichten Wahlvorschläge müssen Unterschriften von einer bestimmten Anzahl von Wahlberechtigten enthalten(sog. "Unterstützungsunterschriften").
      • Hiermit soll die Ernsthaftigkeit eines Wahlvorschlages nachgewiesen werden und somit gewährleistet sein, dass nur solche Wahlvorschläge zugelassen werden, von denen vermutet werden kann, dass sie bereits eine gewisse Anhängerschaft unter den Wahlberechtigten gefunden haben.
    • Ausgenommen von der Sammlung von Unterstützungsunterschriften sind Wahlvorschläge, die schon bei der letzten Wahl Erfolg hatten.
    • Wer mit seiner Unterschrift einen bestimmten Wahlvorschlag unterstützen möchte, muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung in dem betreffenden Wahlkreis oder Wahlgebiet (je nach Art der Wahl) wahlberechtigt sein.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de