Kommunale Ehrungen
Beschreibung
Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.
Dies gilt auch bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.
- Goldene Hochzeit,
- Diamantene Hochzeit,
- Eiserne Hochzeit,
- dem 70. und dem 75. Hochzeitstag,
- 90. Geburtstag,
- 95. Geburtstag oder
- 100. Geburtstag.
Näheres erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 91 - Büro des Landrats
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr Mo - Do 14:00-15:30 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Loreen Tamara Brödje
Internet
Bankverbindung
Kreiskasse des Landkreises Wesermarsch
Empfänger: Kreiskasse des Landkreises Wesermarsch
IBAN: DE17 2805 0100 0060 4005 79
BIC: SLZODE22
Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg (LzO)
Stadt Brake (Unterweser) - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Brake, Bahnhof
Linie:- Bus: 440
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Gehbeeinträchtigte Personen melden sich bitte an der Information im Erdgeschoss.
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04401 102-203
Telefon Festnetz: 04401 102-210
Telefon Festnetz: 04401 102-209
Fax: 04401 102-216
E-Mail: stadt@brake.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.01.2011