Kommunale Ehrungen
Beschreibung
Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.
Dies gilt auch bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.
- Goldene Hochzeit,
- Diamantene Hochzeit,
- Eiserne Hochzeit,
- dem 70. und dem 75. Hochzeitstag,
- 90. Geburtstag,
- 95. Geburtstag oder
- 100. Geburtstag.
Näheres erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
Hinweise für Großenkneten: Jubiläen
Der Bürgermeister gratuliert regelmäßig mit Unterstützung seiner zwei Stellvertreter zu folgenden Alters- und Ehejubiläen:
- 80. Geburtstag (nur schriftlich)
- 85. Geburtstag
- 90. Geburtstag
- jährlich ab 95. Geburtstag
- Goldene Hochzeit
- Diamantene Hochzeit
- Eiserne Hochzeit
- Gnadenhochzeit
- Kronjuwelenhochzeit
Die Besuche erfolgen nach vorheriger Anmeldung durch das Sekretariat.
Der Bürgermeister gratuliert regelmäßig mit Unterstützung seiner zwei Stellvertreter zu folgenden Alters- und Ehejubiläen:
- 80. Geburtstag (nur schriftlich)
- 85. Geburtstag
- 90. Geburtstag
- jährlich ab 95. Geburtstag
- Goldene Hochzeit
- Diamantene Hochzeit
- Eiserne Hochzeit
- Gnadenhochzeit
- Kronjuwelenhochzeit
Die Besuche erfolgen nach vorheriger Anmeldung durch das Sekretariat.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Gemeindeleitung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04435 600-0
Fax: 04435 600-202
Kontaktperson
Frau Monika Westermann
Landkreis Oldenburg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Siehe unter https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.01.2011