Ehrenbürgerschaft Verleihung

    Kommunale Ehrungen

    Beschreibung

    Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.

    Dies gilt auch bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.

    • Goldene Hochzeit,
    • Diamantene Hochzeit,
    • Eiserne Hochzeit,
    • dem 70. und dem 75. Hochzeitstag,
    • 90. Geburtstag,
    • 95. Geburtstag oder
    • 100. Geburtstag.

    Näheres erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.

    Hinweise für Friesland: Kommunale Ehrungen

    Allgemeine Informationen

    Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde veranlasst werden.

    Ein Beispiel kommunaler Ehrungen ist die Ehrenbürgerschaft, aber auch Anlass bezogene Ehrungen durch Ehrenpräsente, Ehrenabzeichen (Medaillen, Anstecknadeln, Ehrenringe) zählen dazu.

    Ehrungen werden in der Satzung der Gemeinde bestimmt. Dort wird aufgeführt, welche Ehrenabzeichen es gibt, wie diese gestaltet sind und wie das Verfahren zur Ehrung geregelt ist (z. B., dass Vorschläge über zu Ehrende in schriftlicher Form an den Stadtrat zu richten sind).

    Der Landkreis Friesland verleiht die Friesland-Medaille und den Friesland-Taler. Die Ehrenordnung finden Sie hier.

    Alle zwei Jahre verleiht der Landkreis Friesland zudem Ehrenurkunden für besondere Leistungen und Einsatz im Bereich des "sportlichen Ehrenamtes" und für "Zivilcourage".

    Einreichung von Ehrungsvorschlägen

    Hier können Sie über unser Online Formular zu jeder Zeit Vorschläge für alle Ehrungen einreichen.

    Bitte beachten Sie die entsprechenden Bedingungen und begründen Sie ihren Vorschlag ausführlich.

    Die Ehrungen kurz erklärt:

    Friesland-Medaille

    Die Friesland-Medaille ist die höchste vom Landkreis Friesland zu vergebende Auszeichnung. Die Ehrung erfolgt als Zeichen des Dankes und der Anerkennung für ein besonders herausragendes ehrenamtliches Engagement, dessen Wirkung sich über das Gebiet einer einzelnen friesländischen Kommune hinaus erstreckt und dem Allgemeinwohl der Bürgerinnen und Bürgern bzw. dem Ansehen des Landkreises Friesland in besonderem Maße dient. Hierzu zählen insbesondere außergewöhnliche Leistungen im ehrenamtlichen politischen, kulturellen, wirtschaftlichen, ökologischen oder sozialen Bereich.

    Bedingungen für die Ehrung mit der Friesland-Medaille finden Sie  hier.

    Bei einem Vorschlag zur Verleihung einer Friesland-Medaille beschließt der Kreisausschuss, ob eine Ehrung möglich ist und prüft dementsprechend, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn der Ehrung zugestimmt wird, wird der / die zu Ehrende informiert und es erfolgt eine offizielle Ehrung. 

    Friesland-Taler

    Der Friesland-Taler ist die zweithöchste vom Landkreis Friesland zu vergebende Auszeichnung. Die Ehrung erfolgt als Zeichen des Dankes und der Anerkennung für ein besonderes ehrenamtliches Engagement, dessen Wirkung sich über das Gebiet einer einzelnen friesländischen Kommune hinaus erstreckt und dem Allgemeinwohl der Bürgerinnen und Bürger bzw. dem Ansehen des Landkreises Friesland dient. Hierzu zählt insbesondere ein langjähriges bzw. intensives Engagement im ehrenamtlichen politischen, kulturellen, wirtschaftlichen, ökologischen oder sozialen Bereich.

    Bedingungen für die Ehrung mit dem Friesland-Taler finden Sie hier.

    Bei einem Vorschlag zur Verleihung eines Friesland-Talers beschließt der Kreisausschuss, ob eine Ehrung möglich ist und prüft dementsprechend, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn der Ehrung zugestimmt wird, wird der / die zu Ehrende informiert und es erfolgt eine offizielle Ehrung.

    Sportliches Ehrenamt

    Zur Würdigung des ehrenamtlichen Engagements im Bereich des Sports ehrt der Landkreis Friesland alle zwei Jahre Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Ehrungsveranstaltung „Tag des sportlichen Ehrenamtes“. Die nächste Ehrung findet im Herbst 2024 statt.

    Bei einem Vorschlag zur Verleihung einer Urkunde für besonderer Leistung im Bereich des „sportlichen Ehrenamtes“ schlägt eine Jury, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Kreissportbundes und des Landkreises Friesland, dem Kreisausschuss die zu Ehrenden vor. Der Kreisausschuss entscheidet abschließend.

    Kontaktdaten:

    Kreissportbund Friesland

    info@ksb-friesland.de

    04461 918 384

    Zivilcourage

    Eingreifen, wenn andere Menschen Hilfe benötigen, hinschauen und handeln - zahlreiche Bürgerinnen und Bürger in Friesland sind mutig und greifen beherzt ein, wenn Situationen wie Unfälle oder andere Unglücke dies erfordern. Dieser Mut und dieses uneigennützige Handeln sind nicht selbstverständlich und verdienen besondere Anerkennung.

    Der Landkreis Friesland, die Polizeiinspektion WHV/FRI sowie der Kreispräventionsrat Friesland möchten diesen persönlichen Einsatz würdigen. Die Würdigungen finden im Rahmen einer eigenen Ehrungsveranstaltung alle zwei Jahre statt.



    Allgemeine Informationen

    Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde veranlasst werden.

    Ein Beispiel kommunaler Ehrungen ist die Ehrenbürgerschaft, aber auch Anlass bezogene Ehrungen durch Ehrenpräsente, Ehrenabzeichen (Medaillen, Anstecknadeln, Ehrenringe) zählen dazu.

    Ehrungen werden in der Satzung der Gemeinde bestimmt. Dort wird aufgeführt, welche Ehrenabzeichen es gibt, wie diese gestaltet sind und wie das Verfahren zur Ehrung geregelt ist (z. B., dass Vorschläge über zu Ehrende in schriftlicher Form an den Stadtrat zu richten sind).

    Der Landkreis Friesland verleiht die Friesland-Medaille und den Friesland-Taler. Die Ehrenordnung finden Sie hier.

    Alle zwei Jahre verleiht der Landkreis Friesland zudem Ehrenurkunden für besondere Leistungen und Einsatz im Bereich des "sportlichen Ehrenamtes" und für "Zivilcourage".

    Einreichung von Ehrungsvorschlägen

    Hier können Sie über unser Online Formular zu jeder Zeit Vorschläge für alle Ehrungen einreichen.

    Bitte beachten Sie die entsprechenden Bedingungen und begründen Sie ihren Vorschlag ausführlich.

    Die Ehrungen kurz erklärt:

    Friesland-Medaille

    Die Friesland-Medaille ist die höchste vom Landkreis Friesland zu vergebende Auszeichnung. Die Ehrung erfolgt als Zeichen des Dankes und der Anerkennung für ein besonders herausragendes ehrenamtliches Engagement, dessen Wirkung sich über das Gebiet einer einzelnen friesländischen Kommune hinaus erstreckt und dem Allgemeinwohl der Bürgerinnen und Bürgern bzw. dem Ansehen des Landkreises Friesland in besonderem Maße dient. Hierzu zählen insbesondere außergewöhnliche Leistungen im ehrenamtlichen politischen, kulturellen, wirtschaftlichen, ökologischen oder sozialen Bereich.

    Bedingungen für die Ehrung mit der Friesland-Medaille finden Sie hier.

    Bei einem Vorschlag zur Verleihung einer Friesland-Medaille beschließt der Kreisausschuss, ob eine Ehrung möglich ist und prüft dementsprechend, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn der Ehrung zugestimmt wird, wird der / die zu Ehrende informiert und es erfolgt eine offizielle Ehrung.

    Friesland-Taler

    Der Friesland-Taler ist die zweithöchste vom Landkreis Friesland zu vergebende Auszeichnung. Die Ehrung erfolgt als Zeichen des Dankes und der Anerkennung für ein besonderes ehrenamtliches Engagement, dessen Wirkung sich über das Gebiet einer einzelnen friesländischen Kommune hinaus erstreckt und dem Allgemeinwohl der Bürgerinnen und Bürger bzw. dem Ansehen des Landkreises Friesland dient. Hierzu zählt insbesondere ein langjähriges bzw. intensives Engagement im ehrenamtlichen politischen, kulturellen, wirtschaftlichen, ökologischen oder sozialen Bereich.

    Bedingungen für die Ehrung mit dem Friesland-Taler finden Sie hier.

    Bei einem Vorschlag zur Verleihung eines Friesland-Talers beschließt der Kreisausschuss, ob eine Ehrung möglich ist und prüft dementsprechend, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn der Ehrung zugestimmt wird, wird der / die zu Ehrende informiert und es erfolgt eine offizielle Ehrung.

    Sportliches Ehrenamt

    Zur Würdigung des ehrenamtlichen Engagements im Bereich des Sports ehrt der Landkreis Friesland alle zwei Jahre Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Ehrungsveranstaltung "Tag des sportlichen Ehrenamtes". Die nächste Ehrung findet im Herbst 2024 statt.

    Bei einem Vorschlag zur Verleihung einer Urkunde für besonderer Leistung im Bereich des "sportlichen Ehrenamtes" schlägt eine Jury, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Kreissportbundes und des Landkreises Friesland, dem Kreisausschuss die zu Ehrenden vor. Der Kreisausschuss entscheidet abschließend.

    Kontaktdaten:

    Kreissportbund Friesland

    info@ksb-friesland.de

    04461 918 384

    Zivilcourage

    Eingreifen, wenn andere Menschen Hilfe benötigen, hinschauen und handeln - zahlreiche Bürgerinnen und Bürger in Friesland sind mutig und greifen beherzt ein, wenn Situationen wie Unfälle oder andere Unglücke dies erfordern. Dieser Mut und dieses uneigennützige Handeln sind nicht selbstverständlich und verdienen besondere Anerkennung.

    Der Landkreis Friesland, die Polizeiinspektion WHV/FRI sowie der Kreispräventionsrat Friesland möchten diesen persönlichen Einsatz würdigen. Die Würdigungen finden im Rahmen einer eigenen Ehrungsveranstaltung alle zwei Jahre statt.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Einheitsgemeinde Wangerooge

    Adresse

    Hausanschrift

    Strandpromenade 3

    26486 Wangerooge

    Version

    Technisch erstellt am 05.11.2019 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Technisch geändert am 17.01.2022 (von: Dörr, Leonie)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Fachbereich Innere Dienste, Wirtschaft und Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenallee 1

    26441 Jever

    Aufzug vorhanden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04461 919-0

    Fax: 04461 919-8860

    E-Mail: landkreis@friesland.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Fachbereichsleiter: Herr R. Janßen Stellvertreterin:

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Gemeinde Nordseeheilbad Wangerooge

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterstraße 6

    26486 Wangerooge

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04469 99

    Fax: 04469 99-115

    E-Mail: gemeinde@wangerooge.de

    Version

    Technisch erstellt am 18.08.2024 (von: Webservice, Gemeinde Nordseeheilbad Wangerooge)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Nordseeheilbad Wangerooge)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Einheitsgemeinde Wangerooge

    Adresse

    Hausanschrift

    Strandpromenade 3

    26486 Wangerooge

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2009 (von: Landkreis Friesland Webservice)

    Technisch geändert am 09.01.2024 (von: Dörr, Leonie)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.01.2011

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)