Kommunale Ehrungen
Beschreibung
Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.
Dies gilt auch bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.
- Goldene Hochzeit,
- Diamantene Hochzeit,
- Eiserne Hochzeit,
- dem 70. und dem 75. Hochzeitstag,
- 90. Geburtstag,
- 95. Geburtstag oder
- 100. Geburtstag.
Näheres erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
Hinweise für Friesland: Kommunale Ehrungen
Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde veranlasst werden.
Ein Beispiel kommunaler Ehrungen ist die Ehrenbürgerschaft, aber auch Anlass bezogene Ehrungen durch Ehrenpräsente, Ehrenabzeichen (Medaillen, Anstecknadeln, Ehrenringe) zählen dazu.
Ehrungen werden in der Satzung der Gemeinde bestimmt. Dort wird aufgeführt, welche Ehrenabzeichen es gibt, wie diese gestaltet sind und wie das Verfahren zur Ehrung geregelt ist (z. B., dass Vorschläge über zu Ehrende in schriftlicher Form an den Stadtrat zu richten sind).
Der Landkreis Friesland verleiht die Friesland-Medaille und den Friesland-Taler. Die Ehrenordnung finden Sie hier.
Alle zwei Jahre verleiht der Landkreis Friesland zudem Ehrenurkunden für besondere Leistungen und Einsatz im Bereich des "sportlichen Ehrenamtes" und für "Zivilcourage".
Einreichung von Ehrungsvorschlägen
Hier können Sie über unser Online Formular zu jeder Zeit Vorschläge für alle Ehrungen einreichen.
Bitte beachten Sie die entsprechenden Bedingungen und begründen Sie ihren Vorschlag ausführlich.
Die Ehrungen kurz erklärt:
Friesland-Medaille
Die Friesland-Medaille ist die höchste vom Landkreis Friesland zu vergebende Auszeichnung. Die Ehrung erfolgt als Zeichen des Dankes und der Anerkennung für ein besonders herausragendes ehrenamtliches Engagement, dessen Wirkung sich über das Gebiet einer einzelnen friesländischen Kommune hinaus erstreckt und dem Allgemeinwohl der Bürgerinnen und Bürgern bzw. dem Ansehen des Landkreises Friesland in besonderem Maße dient. Hierzu zählen insbesondere außergewöhnliche Leistungen im ehrenamtlichen politischen, kulturellen, wirtschaftlichen, ökologischen oder sozialen Bereich.
Bedingungen für die Ehrung mit der Friesland-Medaille finden Sie hier.
Bei einem Vorschlag zur Verleihung einer Friesland-Medaille beschließt der Kreisausschuss, ob eine Ehrung möglich ist und prüft dementsprechend, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn der Ehrung zugestimmt wird, wird der / die zu Ehrende informiert und es erfolgt eine offizielle Ehrung.
Friesland-Taler
Der Friesland-Taler ist die zweithöchste vom Landkreis Friesland zu vergebende Auszeichnung. Die Ehrung erfolgt als Zeichen des Dankes und der Anerkennung für ein besonderes ehrenamtliches Engagement, dessen Wirkung sich über das Gebiet einer einzelnen friesländischen Kommune hinaus erstreckt und dem Allgemeinwohl der Bürgerinnen und Bürger bzw. dem Ansehen des Landkreises Friesland dient. Hierzu zählt insbesondere ein langjähriges bzw. intensives Engagement im ehrenamtlichen politischen, kulturellen, wirtschaftlichen, ökologischen oder sozialen Bereich.
Bedingungen für die Ehrung mit dem Friesland-Taler finden Sie hier.
Bei einem Vorschlag zur Verleihung eines Friesland-Talers beschließt der Kreisausschuss, ob eine Ehrung möglich ist und prüft dementsprechend, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn der Ehrung zugestimmt wird, wird der / die zu Ehrende informiert und es erfolgt eine offizielle Ehrung.
Sportliches Ehrenamt
Zur Würdigung des ehrenamtlichen Engagements im Bereich des Sports ehrt der Landkreis Friesland alle zwei Jahre Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Ehrungsveranstaltung „Tag des sportlichen Ehrenamtes“. Die nächste Ehrung findet im Herbst 2024 statt.
Bei einem Vorschlag zur Verleihung einer Urkunde für besonderer Leistung im Bereich des „sportlichen Ehrenamtes“ schlägt eine Jury, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Kreissportbundes und des Landkreises Friesland, dem Kreisausschuss die zu Ehrenden vor. Der Kreisausschuss entscheidet abschließend.
Kontaktdaten:
Kreissportbund Friesland
info@ksb-friesland.de
04461 918 384
Zivilcourage
Eingreifen, wenn andere Menschen Hilfe benötigen, hinschauen und handeln - zahlreiche Bürgerinnen und Bürger in Friesland sind mutig und greifen beherzt ein, wenn Situationen wie Unfälle oder andere Unglücke dies erfordern. Dieser Mut und dieses uneigennützige Handeln sind nicht selbstverständlich und verdienen besondere Anerkennung.
Der Landkreis Friesland, die Polizeiinspektion WHV/FRI sowie der Kreispräventionsrat Friesland möchten diesen persönlichen Einsatz würdigen. Die Würdigungen finden im Rahmen einer eigenen Ehrungsveranstaltung alle zwei Jahre statt.
Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde veranlasst werden.
Ein Beispiel kommunaler Ehrungen ist die Ehrenbürgerschaft, aber auch Anlass bezogene Ehrungen durch Ehrenpräsente, Ehrenabzeichen (Medaillen, Anstecknadeln, Ehrenringe) zählen dazu.
Ehrungen werden in der Satzung der Gemeinde bestimmt. Dort wird aufgeführt, welche Ehrenabzeichen es gibt, wie diese gestaltet sind und wie das Verfahren zur Ehrung geregelt ist (z. B., dass Vorschläge über zu Ehrende in schriftlicher Form an den Stadtrat zu richten sind).
Der Landkreis Friesland verleiht die Friesland-Medaille und den Friesland-Taler. Die Ehrenordnung finden Sie hier.
Alle zwei Jahre verleiht der Landkreis Friesland zudem Ehrenurkunden für besondere Leistungen und Einsatz im Bereich des "sportlichen Ehrenamtes" und für "Zivilcourage".
Einreichung von Ehrungsvorschlägen
Hier können Sie über unser Online Formular zu jeder Zeit Vorschläge für alle Ehrungen einreichen.
Bitte beachten Sie die entsprechenden Bedingungen und begründen Sie ihren Vorschlag ausführlich.
Die Ehrungen kurz erklärt:
Friesland-Medaille
Die Friesland-Medaille ist die höchste vom Landkreis Friesland zu vergebende Auszeichnung. Die Ehrung erfolgt als Zeichen des Dankes und der Anerkennung für ein besonders herausragendes ehrenamtliches Engagement, dessen Wirkung sich über das Gebiet einer einzelnen friesländischen Kommune hinaus erstreckt und dem Allgemeinwohl der Bürgerinnen und Bürgern bzw. dem Ansehen des Landkreises Friesland in besonderem Maße dient. Hierzu zählen insbesondere außergewöhnliche Leistungen im ehrenamtlichen politischen, kulturellen, wirtschaftlichen, ökologischen oder sozialen Bereich.
Bedingungen für die Ehrung mit der Friesland-Medaille finden Sie hier.
Bei einem Vorschlag zur Verleihung einer Friesland-Medaille beschließt der Kreisausschuss, ob eine Ehrung möglich ist und prüft dementsprechend, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn der Ehrung zugestimmt wird, wird der / die zu Ehrende informiert und es erfolgt eine offizielle Ehrung.
Friesland-Taler
Der Friesland-Taler ist die zweithöchste vom Landkreis Friesland zu vergebende Auszeichnung. Die Ehrung erfolgt als Zeichen des Dankes und der Anerkennung für ein besonderes ehrenamtliches Engagement, dessen Wirkung sich über das Gebiet einer einzelnen friesländischen Kommune hinaus erstreckt und dem Allgemeinwohl der Bürgerinnen und Bürger bzw. dem Ansehen des Landkreises Friesland dient. Hierzu zählt insbesondere ein langjähriges bzw. intensives Engagement im ehrenamtlichen politischen, kulturellen, wirtschaftlichen, ökologischen oder sozialen Bereich.
Bedingungen für die Ehrung mit dem Friesland-Taler finden Sie hier.
Bei einem Vorschlag zur Verleihung eines Friesland-Talers beschließt der Kreisausschuss, ob eine Ehrung möglich ist und prüft dementsprechend, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn der Ehrung zugestimmt wird, wird der / die zu Ehrende informiert und es erfolgt eine offizielle Ehrung.
Sportliches Ehrenamt
Zur Würdigung des ehrenamtlichen Engagements im Bereich des Sports ehrt der Landkreis Friesland alle zwei Jahre Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Ehrungsveranstaltung "Tag des sportlichen Ehrenamtes". Die nächste Ehrung findet im Herbst 2024 statt.
Bei einem Vorschlag zur Verleihung einer Urkunde für besonderer Leistung im Bereich des "sportlichen Ehrenamtes" schlägt eine Jury, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Kreissportbundes und des Landkreises Friesland, dem Kreisausschuss die zu Ehrenden vor. Der Kreisausschuss entscheidet abschließend.
Kontaktdaten:
Kreissportbund Friesland
info@ksb-friesland.de
04461 918 384
Zivilcourage
Eingreifen, wenn andere Menschen Hilfe benötigen, hinschauen und handeln - zahlreiche Bürgerinnen und Bürger in Friesland sind mutig und greifen beherzt ein, wenn Situationen wie Unfälle oder andere Unglücke dies erfordern. Dieser Mut und dieses uneigennützige Handeln sind nicht selbstverständlich und verdienen besondere Anerkennung.
Der Landkreis Friesland, die Polizeiinspektion WHV/FRI sowie der Kreispräventionsrat Friesland möchten diesen persönlichen Einsatz würdigen. Die Würdigungen finden im Rahmen einer eigenen Ehrungsveranstaltung alle zwei Jahre statt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Fachbereich Innere Dienste, Wirtschaft und Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontakt
Kontaktperson
Klostermann
Weitere Informationen
Bürgermeister
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08.00 - 12.30 Uhr und 14.30 - 18.00 Uhr Donnerstag/Freitag 08.00 - 12.30 Uhr Donnerstag 14.00 - 17.00 Uhr (mit Terminvereinbarung) und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 04422 9588-26
E-Mail: eiklenborg@sande.de
Kontaktperson
Herr Bürgermeister Stephan Eiklenborg
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
Hinweise für Friesland: Kommunale Ehrungen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.01.2011