Ehrenbürgerschaft Verleihung

    Kommunale Ehrungen

    Beschreibung

    Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.

    Dies gilt auch bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.

    • Goldene Hochzeit,
    • Diamantene Hochzeit,
    • Eiserne Hochzeit,
    • dem 70. und dem 75. Hochzeitstag,
    • 90. Geburtstag,
    • 95. Geburtstag oder
    • 100. Geburtstag.

    Näheres erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.

    Hinweise für Meppen: Kommunale Ehrungen

    Allgemeine Informationen

    Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch die Stadt Meppen veranlasst werden.

    Dies gilt auch bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B. 

    • Goldene Hochzeit,
    • Diamantene Hochzeit,
    • Eiserne Hochzeit,
    • dem 70. und dem 75. Hochzeitstag,
    • 90. Geburtstag,
    • 95. Geburtstag oder
    • 100. Geburtstag.

    Ehrung verdienter Persönlichkeiten

    Die Stadt Meppen würdigt einmal jährlich das Engagement aller ehrenamtlich Tätigen im Rahmen des Tages des Ehrenamtes. Darüber hinaus möchte die Stadt Meppen Bürgerinnen und Bürger oder bürgerliche Vereinigungen als Zeichen anerkennender Würdigung für besondere Verdienste von herausgehobener Bedeutung um die Stadt ehren. Die Ehrung erfolgt durch Verleihung der Ehrenmedaille. Vorschlagsberechtigt für die zu ehrenden Personen sind alle Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine, Verbände und Institutionen. Die näheren Einzelheiten können der nachstehenden Richtlinie der Stadt Meppen über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten entnommen werden. Vorschläge können mit dem nachstehenden Vordruck bei der Stadt eingereicht werden. 



    Allgemeine Informationen

    Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch die Stadt Meppen veranlasst werden.

    Dies gilt auch bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.

    • Goldene Hochzeit,
    • Diamantene Hochzeit,
    • Eiserne Hochzeit,
    • dem 70. und dem 75. Hochzeitstag,
    • 90. Geburtstag,
    • 95. Geburtstag oder
    • 100. Geburtstag.

    Ehrung verdienter Persönlichkeiten

    Die Stadt Meppen würdigt einmal jährlich das Engagement aller ehrenamtlich Tätigen im Rahmen des Tages des Ehrenamtes. Darüber hinaus möchte die Stadt Meppen Bürgerinnen und Bürger oder bürgerliche Vereinigungen als Zeichen anerkennender Würdigung für besondere Verdienste von herausgehobener Bedeutung um die Stadt ehren. Die Ehrung erfolgt durch Verleihung der Ehrenmedaille. Vorschlagsberechtigt für die zu ehrenden Personen sind alle Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine, Verbände und Institutionen. Die näheren Einzelheiten können der nachstehenden Richtlinie der Stadt Meppen über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten entnommen werden. Vorschläge können mit dem nachstehenden Vordruck bei der Stadt eingereicht werden.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Meppen: Kommunale Ehrungen

    Wenden Sie sich bitte an Herrn Christoph Strätker.

     

    Wenden Sie sich bitte an Herrn Christoph Strätker.

    Ansprechpartner

    Stadt Meppen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 43

    49716 Meppen

    Öffnungszeiten

    Mo. bis Mi.: 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag: 8.00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr Standesamt Meppen Montag von 8:00 bis 16:00 Uhr Dienstag und Mittwoch von 8:00 bis 12:30 Uhr (nachmittags nur nach Vereinbarung) Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr Fachbereich Arbeit und Soziales Montag von 08:00 bis 12:30 Uhr Donnerstag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 18:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05931 153

    Fax: 05931 153-5253

    E-Mail: info@meppen.de

    Version

    Technisch erstellt am 07.02.2017

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Landkreis Emsland - Büro des Landrats

    Adresse

    Hausanschrift

    Ordeniederung 1

    49716 Meppen

    Postanschrift

    Postfach 15 62

    49705 Meppen

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Version

    Technisch erstellt am 23.04.2009

    Technisch geändert am 09.08.2019

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Hinweise für Meppen: Kommunale Ehrungen

    Die näheren Einzelheiten können der nachstehenden Richtlinie der Stadt Meppen über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten entnommen werden. Vorschläge können mit dem nachstehenden Vordruck bei der Stadt eingereicht werden.

    Die näheren Einzelheiten können der nachstehenden Richtlinie der Stadt Meppen über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten entnommen werden. Vorschläge können mit dem nachstehenden Vordruck bei der Stadt eingereicht werden.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.01.2011

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024