Kommunale Ehrungen
Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben,
können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur
Verleihung s
Beschreibung
Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.
Dies gilt auch bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.
- Goldene Hochzeit,
- Diamantene Hochzeit,
- Eiserne Hochzeit,
- dem 70. und dem 75. Hochzeitstag,
- 90. Geburtstag,
- 95. Geburtstag oder
- 100. Geburtstag.
Näheres erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
nicht angegeben
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Osnabrück, kreisfreie Stadt
Adresse
Postanschrift
Postfach 4460
49034 Osnabrück
Hausanschrift
Bierstraße 28
49074 Osnabrück
Kontakt
Telefon Festnetz: 0541 323-0
Fax: 0541 323-2717
Formulare
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Handlungsgrundlage(n)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Unterstützende Institutionen
nicht angegeben
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
nicht angegeben
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch nicht angegeben