Ehrenbürgerschaft Verleihung

    Kommunale Ehrungen

    Beschreibung

    Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.

    Dies gilt auch bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.

    • Goldene Hochzeit,
    • Diamantene Hochzeit,
    • Eiserne Hochzeit,
    • dem 70. und dem 75. Hochzeitstag,
    • 90. Geburtstag,
    • 95. Geburtstag oder
    • 100. Geburtstag.

    Näheres erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Kommunale Ehrungen

    Allgemeine Informationen

    Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden.

    Auch Ehrungen und Glückwünsche bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.

    • Goldene Hochzeit (50 Jahre),
    • Diamantene Hochzeit (60 Jahre),
    • Eiserne Hochzeit (65 Jahre),
    • dem 70. und dem 75. Hochzeitstag oder
    • 100. Geburtstag

    können von der Gemeinde, der Samtgemeinde oder dem Landkreis veranlasst werden.

    Anregungen zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen können von jedermann eingereicht werden. Zuständigkeit für die Bearbeitung ist die Niedersächsische Staatskanzlei.



    Allgemeine Informationen

    Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden.

    Auch Ehrungen und Glückwünsche bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.

    • Goldene Hochzeit (50 Jahre),
    • Diamantene Hochzeit (60 Jahre),
    • Eiserne Hochzeit (65 Jahre),
    • dem 70. und dem 75. Hochzeitstag oder
    • 100. Geburtstag

    können von der Gemeinde, der Samtgemeinde oder dem Landkreis veranlasst werden.

    Anregungen zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen können von jedermann eingereicht werden. Zuständigkeit für die Bearbeitung ist die Niedersächsische Staatskanzlei.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Büro des Landrates

    Adresse

    Hausanschrift

    Hopfengarten 2

    27356 Rotenburg (Wümme)

    Aufzug vorhanden

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Landrat Marco Prietz

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Rotenburg (Wümme))

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Rotenburg (Wümme))

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Samtgemeinde Zeven

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 4

    27404 Zeven

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30-12:30 Uhr Di. 08:30-12:30 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Mi. 08:30-12:30 Uhr Do. 08:30-12:30 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Fr. 08:30-12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04281 716

    Fax: 04281 716-126

    E-Mail: info@zeven.de

    Version

    Technisch erstellt am 06.12.2023 (von: Samtgemeinde Zeven, Webservice)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Samtgemeinde Zeven, Webservice)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Kommunale Ehrungen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.01.2011

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)