Kommunale Ehrungen
Beschreibung
Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.
Dies gilt auch bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.
- Goldene Hochzeit,
- Diamantene Hochzeit,
- Eiserne Hochzeit,
- dem 70. und dem 75. Hochzeitstag,
- 90. Geburtstag,
- 95. Geburtstag oder
- 100. Geburtstag.
Näheres erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Kommunale Ehrungen
Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden.
Auch Ehrungen und Glückwünsche bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.
- Goldene Hochzeit (50 Jahre),
- Diamantene Hochzeit (60 Jahre),
- Eiserne Hochzeit (65 Jahre),
- dem 70. und dem 75. Hochzeitstag oder
- 100. Geburtstag
können von der Gemeinde, der Samtgemeinde oder dem Landkreis veranlasst werden.
Anregungen zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen können von jedermann eingereicht werden. Zuständigkeit für die Bearbeitung ist die Niedersächsische Staatskanzlei.
Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden.
Auch Ehrungen und Glückwünsche bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.
- Goldene Hochzeit (50 Jahre),
- Diamantene Hochzeit (60 Jahre),
- Eiserne Hochzeit (65 Jahre),
- dem 70. und dem 75. Hochzeitstag oder
- 100. Geburtstag
können von der Gemeinde, der Samtgemeinde oder dem Landkreis veranlasst werden.
Anregungen zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen können von jedermann eingereicht werden. Zuständigkeit für die Bearbeitung ist die Niedersächsische Staatskanzlei.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Büro des Landrates
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontaktperson
Frau Heike Brase (Vorzimmer Landrat)
Herr Jochen Twiefel
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Kommunale Ehrungen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.01.2011