Kommunale Ehrungen
Beschreibung
Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.
Dies gilt auch bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.
- Goldene Hochzeit,
- Diamantene Hochzeit,
- Eiserne Hochzeit,
- dem 70. und dem 75. Hochzeitstag,
- 90. Geburtstag,
- 95. Geburtstag oder
- 100. Geburtstag.
Näheres erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
Hinweise für Osterholz-Scharmbeck: Kommunale Ehrungen
Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können mit Auszeichnungen geehrt werden.
Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Stadtverwaltung veranlasst werden, wenn z.B. ein Verdienstorden, eine Landesmedaille oder ein Ehrenzeichen verliehen werden sollen.
Die Stadt Osterholz-Scharmbeck, die Niedersächsische Landesregierung und der Bundespräsident gratulieren außerdem zu besonderen Alters- und Ehejubiläen. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter "Ehe- und Altersjubiläen", wenn Sie der u.a. Verlinkung folgen.
Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können mit Auszeichnungen geehrt werden.
Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Stadtverwaltung veranlasst werden, wenn z.B. ein Verdienstorden, eine Landesmedaille oder ein Ehrenzeichen verliehen werden sollen.
Die Stadt Osterholz-Scharmbeck, die Niedersächsische Landesregierung und der Bundespräsident gratulieren außerdem zu besonderen Alters- und Ehejubiläen. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter "Ehe- und Altersjubiläen", wenn Sie der u.a. Verlinkung folgen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Osterholz-Scharmbeck: Kommunale Ehrungen
Wenn Sie eine Anregung zur Auszeichnung oder Ehrung einer bestimmten Person aufgrund besonderer Verdienste haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Wenn Sie eine Anregung zur Auszeichnung oder Ehrung einer bestimmten Person aufgrund besonderer Verdienste haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Ansprechpartner
Organisation
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04791 17-0
Fax: 04791 17-304
Kontaktperson
Frau Myrna Siems
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Hinweise für Osterholz-Scharmbeck: Kommunale Ehrungen
Beachten Sie aber bitte, dass eine Auszeichnung wegen besonderer Verdienste eine längere Vorlaufzeit benötigt, weil z. B. Recherchen angestellt oder Bundes- und Landesbehörden oder Vereine und Verbände beteiligt werden müssen.
Beachten Sie aber bitte, dass eine Auszeichnung wegen besonderer Verdienste eine längere Vorlaufzeit benötigt, weil z. B. Recherchen angestellt oder Bundes- und Landesbehörden oder Vereine und Verbände beteiligt werden müssen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
Hinweise für Osterholz-Scharmbeck: Kommunale Ehrungen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.01.2011