Kommunale Ehrungen
Beschreibung
Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.
Dies gilt auch bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.
- Goldene Hochzeit,
- Diamantene Hochzeit,
- Eiserne Hochzeit,
- dem 70. und dem 75. Hochzeitstag,
- 90. Geburtstag,
- 95. Geburtstag oder
- 100. Geburtstag.
Näheres erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Faßberg - Stabsstelle
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Rathausplatz
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz: Rathausplatz
Anzahl: 40
Gebühren: nein
Faßberg Ortsmitte
Bus: Linie 220 und 261
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5055 597-12
Telefon Festnetz: +49 5055 597-55
Telefon Festnetz: +49 5055 597-25
E-Mail: rathaus@fassberg.de
Gemeinde Faßberg - Fachdienst I.1 - Zentrale Dienste & Schulen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Rathausplatz
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz: Rathausplatz
Anzahl: 40
Gebühren: nein
Faßberg Ortsmitte
Bus: Linie 220 und 261
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5055 597-16(Fachdienstleitung)
Telefon Festnetz: +49 5055 597-18
Telefon Festnetz: +49 5055 597-15
E-Mail: zentraledienste@fassberg.de
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.01.2011