Ehrenbürgerschaft Verleihung

    Kommunale Ehrungen

    Beschreibung

    Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.

    Dies gilt auch bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.

    • Goldene Hochzeit,
    • Diamantene Hochzeit,
    • Eiserne Hochzeit,
    • dem 70. und dem 75. Hochzeitstag,
    • 90. Geburtstag,
    • 95. Geburtstag oder
    • 100. Geburtstag.

    Näheres erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Rinteln

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterstraße 19

    31737 Rinteln

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 9.00 - 12.30 Uhr Montag - Mittwoch: 14.00 - 15.00 Uhr Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr oder nach Vereinbarung Die Öffnungszeiten vom Bürgerbüro und einigen weiteren Einrichtungen können von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichen. Wann Ihr*e Ansprechpartner*in für Sie da ist, erfahren Sie im Bürgerinformations- und Servicesystem.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05751 403

    Fax: 05751 403-230

    E-Mail: stadtverwaltung@rinteln.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.01.2011

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English