Kommunale Ehrungen
Beschreibung
Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.
Dies gilt auch bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.
- Goldene Hochzeit,
- Diamantene Hochzeit,
- Eiserne Hochzeit,
- dem 70. und dem 75. Hochzeitstag,
- 90. Geburtstag,
- 95. Geburtstag oder
- 100. Geburtstag.
Näheres erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Nordstemmen - Fachbereich 1 - Innere Dienste und Finanzen
Adresse
Postanschrift
Rathausstraße 3
31171 Nordstemmen
Öffnungszeiten
Aufgrund der gegenwärtigen Ereignisse in Bezug auf die Ausbreitung des Corona-Virus sindBesuche im Rathaus der Gemeinde Nordstemmen aktuell nur nach Terminvereinbarung möglich. Servicezeiten Telefonzentrale - Tel.: 05069 - 800-0: Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Udo Niemann
Postanschrift
Rathausstraße 3
31171 Nordstemmen
Telefon Festnetz: 05069 800-21
Fax: 05069 800-91
E-Mail: udo.niemann@nordstemmen.de
Frau Jennifer Wegener
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.01.2011