Ehrenbürgerschaft Verleihung

    Kommunale Ehrungen

    Beschreibung

    Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.

    Dies gilt auch bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.

    • Goldene Hochzeit,
    • Diamantene Hochzeit,
    • Eiserne Hochzeit,
    • dem 70. und dem 75. Hochzeitstag,
    • 90. Geburtstag,
    • 95. Geburtstag oder
    • 100. Geburtstag.

    Näheres erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.

    Hinweise für Kirchdorf: Kommunale Ehrungen

    Allgemeine Informationen

    Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.

    Gratulationen und Ehrungen zum Anlass eines Alters- oder Ehejubiläums haben eine lange Tradition und werden auch weiterhin gepflegt.

    Gratulationen der Samtgemeinde Kirchdorf

    Bei bestimmten Anlässen sprechen die Bürgermeister oder der Vertreter der jeweiligen Gemeinde und/oder der Samtgemeindebürgermeister oder einer seiner Stellvertreter gerne persönlich die Glückwünsche aus. Möglich ist dies zu folgenden Jubiläen:

    • 90. Geburstag
    • 95. Geburtstag
    • ab dem 100. Geburtstag in jährlichen Abständen
    • bei Goldenen Hochzeiten (50-jähriges Ehejubiläum)
    • Diamantenen Hochzeiten (60-jähriges Ehejubiläum)
    • Eisernen Hochzeiten (65-jähriges Ehejubiläum)
    • Gnadenhochzeiten (70-jähriges Ehejubiläum)
    • Kronjuwelenhochzeiten (75-jähriges Ehejubiläum)

    Gratulationen des Landkreises Diepholz

    Auf Wunsch gratuliert der Landrat des Landkreises Diepholz oder sein Stellvertreter zu bestimmten Alters- und Ehejubiläen auch persönlich und überbringt ein kleines Präsent. Diese Möglichkeit besteht zu folgenden Anlässen:

    • ab dem 100. Geburtstag in jährlichen Abständen
    • Diamantenen Hochzeiten (60-jähriges Ehejubiläum)
    • Eisernen Hochzeiten (65-jähriges Ehejubiläum)
    • Gnadenhochzeiten (70-jähriges Ehejubiläum)
    • Kronjuwelenhochzeiten (75-jähriges Ehejubiläum)

    Falls Sie keine persönliche Gratulation wünschen, melden Sie sich bitte bei der Samtgemeinde Kirchdorf.



    Allgemeine Informationen

    Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.

    Gratulationen und Ehrungen zum Anlass eines Alters- oder Ehejubiläums haben eine lange Tradition und werden auch weiterhin gepflegt.

    Gratulationen der Samtgemeinde Kirchdorf

    Bei bestimmten Anlässen sprechen die Bürgermeister oder der Vertreter der jeweiligen Gemeinde und/oder der Samtgemeindebürgermeister oder einer seiner Stellvertreter gerne persönlich die Glückwünsche aus. Möglich ist dies zu folgenden Jubiläen:

    • 90. Geburstag
    • 95. Geburtstag
    • ab dem 100. Geburtstag in jährlichen Abständen
    • bei Goldenen Hochzeiten (50-jähriges Ehejubiläum)
    • Diamantenen Hochzeiten (60-jähriges Ehejubiläum)
    • Eisernen Hochzeiten (65-jähriges Ehejubiläum)
    • Gnadenhochzeiten (70-jähriges Ehejubiläum)
    • Kronjuwelenhochzeiten (75-jähriges Ehejubiläum)

    Gratulationen des Landkreises Diepholz

    Auf Wunsch gratuliert der Landrat des Landkreises Diepholz oder sein Stellvertreter zu bestimmten Alters- und Ehejubiläen auch persönlich und überbringt ein kleines Präsent. Diese Möglichkeit besteht zu folgenden Anlässen:

    • ab dem 100. Geburtstag in jährlichen Abständen
    • Diamantenen Hochzeiten (60-jähriges Ehejubiläum)
    • Eisernen Hochzeiten (65-jähriges Ehejubiläum)
    • Gnadenhochzeiten (70-jähriges Ehejubiläum)
    • Kronjuwelenhochzeiten (75-jähriges Ehejubiläum)

    Falls Sie keine persönliche Gratulation wünschen, melden Sie sich bitte bei der Samtgemeinde Kirchdorf.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Büro des Bürgermeisters

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    27245 Kirchdorf

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04273 88-11

    Fax: 04273 88-77

    E-Mail: info@kirchdorf.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 20.06.2022 (von: Webservice, Landkreis Diepholz)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Kirchdorf)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Fachbereich I - Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    27245 Kirchdorf

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04273 88-0

    Fax: 04273 88-77

    E-Mail: info@kirchdorf.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 20.06.2022 (von: Webservice, Landkreis Diepholz)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Kirchdorf)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Samtgemeinde Kirchdorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    27245 Kirchdorf

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr - oder nach Vereinbarung -

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04273 880

    Fax: 04273 8877

    E-Mail: info@kirchdorf.de

    Version

    Technisch erstellt am 23.01.2008 (von: Webservice Nolis)

    Technisch geändert am 09.11.2021 (von: Christoph, Ulrich)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.01.2011

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)