Kommunale Ehrungen
Beschreibung
Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.
Dies gilt auch bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.
- Goldene Hochzeit,
- Diamantene Hochzeit,
- Eiserne Hochzeit,
- dem 70. und dem 75. Hochzeitstag,
- 90. Geburtstag,
- 95. Geburtstag oder
- 100. Geburtstag.
Näheres erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
Hinweise für Diepholz: Kommunale Ehrungen
Persönlichkeiten, die sich um eine Ehrenamt besonders verdient gemacht haben, werden jährlich auf dem Tag des Ehrenamt durch die Stadt Diepholz ausgezeichnet. Vorschläge dazu können jederzeit an das Rathaus gerichtet werden.
Außerdem ehrt die Stadt Diepholz alle Bürgerinnen und Bürger zu besonderen Anlässen, wie z.B.
- Goldene Hochzeit,
- Diamantene Hochzeit,
- Eiserne Hochzeit,
- dem 70. und dem 75. Hochzeitstag,
- 90. Geburtstag,
- 95. Geburtstag und
- ab 100. Geburtstag.
Persönlichkeiten, die sich um eine Ehrenamt besonders verdient gemacht haben, werden jährlich auf dem Tag des Ehrenamt durch die Stadt Diepholz ausgezeichnet. Vorschläge dazu können jederzeit an das Rathaus gerichtet werden.
Außerdem ehrt die Stadt Diepholz alle Bürgerinnen und Bürger zu besonderen Anlässen, wie z.B.
- Goldene Hochzeit,
- Diamantene Hochzeit,
- Eiserne Hochzeit,
- dem 70. und dem 75. Hochzeitstag,
- 90. Geburtstag,
- 95. Geburtstag und
- ab 100. Geburtstag.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Für Diepholz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Diepholz: Kommunale Ehrungen
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:30 Uhr
Montag bis Dienstag: 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:30 Uhr
Montag bis Dienstag: 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.01.2011