Kommunale Ehrungen
Beschreibung
Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.
Dies gilt auch bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.
- Goldene Hochzeit,
- Diamantene Hochzeit,
- Eiserne Hochzeit,
- dem 70. und dem 75. Hochzeitstag,
- 90. Geburtstag,
- 95. Geburtstag oder
- 100. Geburtstag.
Näheres erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Springe - Fachdienst 11 - Personal und Organisation
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Termine nach Vereinbarung
Kontaktperson
Frau Eva Wedemeyer
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Hinweise für Springe: Kommunale Ehrungen
Altersjubiläum: Geburtsurkunde, Ehejubiläum: Heiratsurkunde
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Hinweise für Springe: Kommunale Ehrungen
Um eine Rückantwort innerhalb der ersten 3 Wochen nach Erhalt des Anschreibens wird gebeten.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.01.2011