Ehrenbürgerschaft Verleihung

    Kommunale Ehrungen

    Beschreibung

    Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.

    Dies gilt auch bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.

    • Goldene Hochzeit,
    • Diamantene Hochzeit,
    • Eiserne Hochzeit,
    • dem 70. und dem 75. Hochzeitstag,
    • 90. Geburtstag,
    • 95. Geburtstag oder
    • 100. Geburtstag.

    Näheres erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.

    Hinweise für Hohenhameln: Kommunale Ehrungen

    In der Gemeinde Hohenhameln werden Ehepaare, die ihren 50., 60., 65. und 70. Hochzeitstag feiern durch den Besuch ihres jeweiligen Ortsbürgermeisters/Ortsvorstehers/Ortsvorsteherin oder eines Vertreters aus dem Ortsrat geehrt.

    Leider können wir nicht gewährleisten, dass, bedingt durch z. B. Umzug oder Eheschließung in einem anderen Standesamtsbezirk, im Standesamt der Gemeinde Hohenhameln alle Ehejubiläen erfasst sind. Daher bitten wir Sie, sofern Sie eine Ehrung wünschen, sich bei Frau Matschurek entweder telefonisch 401-32 oder persönlich im Rathaus, Obergeschoss, Zimmer 22, zu melden.

    Aus organisatorischen Gründen ist es erforderlich, dass Sie uns Ihren Ehrentag
    ca. 2 Monate vorher bekannt geben.

    In der Gemeinde Hohenhameln werden Ehepaare, die ihren 50., 60., 65. und 70. Hochzeitstag feiern durch den Besuch ihres jeweiligen Ortsbürgermeisters/Ortsvorstehers/Ortsvorsteherin oder eines Vertreters aus dem Ortsrat geehrt.

    Leider können wir nicht gewährleisten, dass, bedingt durch z. B. Umzug oder Eheschließung in einem anderen Standesamtsbezirk, im Standesamt der Gemeinde Hohenhameln alle Ehejubiläen erfasst sind. Daher bitten wir Sie, sofern Sie eine Ehrung wünschen, sich bei Frau Matschurek entweder telefonisch 401-32 oder persönlich im Rathaus, Obergeschoss, Zimmer 22, zu melden.

    Aus organisatorischen Gründen ist es erforderlich, dass Sie uns Ihren Ehrentag
    ca. 2 Monate vorher bekannt geben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Hohenhameln

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 13

    31249 Hohenhameln

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr Freitag 9.00 - 12.00 Uhr Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten des Bürgerbüros: Montag, Mittwoch und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 8.00 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05128 401

    Fax: 05128 401-34

    E-Mail: info@hohenhameln.de

    Version

    Technisch erstellt am 20.12.2021

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.01.2011

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024