Kommunale Ehrungen
Beschreibung
Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.
Dies gilt auch bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.
- Goldene Hochzeit,
- Diamantene Hochzeit,
- Eiserne Hochzeit,
- dem 70. und dem 75. Hochzeitstag,
- 90. Geburtstag,
- 95. Geburtstag oder
- 100. Geburtstag.
Näheres erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
Hinweise für Hohenhameln: Kommunale Ehrungen
In der Gemeinde Hohenhameln werden Ehepaare, die ihren 50., 60., 65. und 70. Hochzeitstag feiern durch den Besuch ihres jeweiligen Ortsbürgermeisters/Ortsvorstehers/Ortsvorsteherin oder eines Vertreters aus dem Ortsrat geehrt.
Leider können wir nicht gewährleisten, dass, bedingt durch z. B. Umzug oder Eheschließung in einem anderen Standesamtsbezirk, im Standesamt der Gemeinde Hohenhameln alle Ehejubiläen erfasst sind. Daher bitten wir Sie, sofern Sie eine Ehrung wünschen, sich bei Frau Matschurek entweder telefonisch 401-32 oder persönlich im Rathaus, Obergeschoss, Zimmer 22, zu melden.
Aus organisatorischen Gründen ist es erforderlich, dass Sie uns Ihren Ehrentag
ca. 2 Monate vorher bekannt geben.
In der Gemeinde Hohenhameln werden Ehepaare, die ihren 50., 60., 65. und 70. Hochzeitstag feiern durch den Besuch ihres jeweiligen Ortsbürgermeisters/Ortsvorstehers/Ortsvorsteherin oder eines Vertreters aus dem Ortsrat geehrt.
Leider können wir nicht gewährleisten, dass, bedingt durch z. B. Umzug oder Eheschließung in einem anderen Standesamtsbezirk, im Standesamt der Gemeinde Hohenhameln alle Ehejubiläen erfasst sind. Daher bitten wir Sie, sofern Sie eine Ehrung wünschen, sich bei Frau Matschurek entweder telefonisch 401-32 oder persönlich im Rathaus, Obergeschoss, Zimmer 22, zu melden.
Aus organisatorischen Gründen ist es erforderlich, dass Sie uns Ihren Ehrentag
ca. 2 Monate vorher bekannt geben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Hohenhameln
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr Freitag 9.00 - 12.00 Uhr Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten des Bürgerbüros: Montag, Mittwoch und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 8.00 - 18.00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.01.2011