Spielplätze Instandhaltung bei Verunreinigungen und Vandalismus

    Spielplätze: Instandhaltung

    Beschreibung

    In allen Städten und Gemeinden gibt es Spielplätze für die kleineren Kinder. Diese sind nicht immer dort, wo Eltern sie sich wünschen oder nicht in dem Zustand, den sie sich vorstellen.

    Wer Änderungs- und Verbesserungsvorschläge hat und Verschmutzungen (z.B. durch Hunde) oder missbräuchliche Nutzung (z.B. durch ältere Jugendliche) melden möchte, wendet sich an die zuständige Stelle.

    Die zuständige Stelle informiert auch über die Standorte der Spielplätze in ihrem Gebiet.

    Hinweise für Wallenhorst: Spielplätze: Instandhaltung

    Allgemeine Informationen

    Die Pflege und Wartung der Spielplätze ist eine gemeindliche Pflichtaufgabe mit fest definiertem Standard. Damit die Plätze sauber und die Geräte sicher sind, werden sie regelmäßig von zertifizierten Mitarbeitern des Baubetriebshofes überprüft.

    Stellen Sie als Nutzer der Spielplätze Schäden fest,
    können Sie uns diese gerne telefonisch mitteilen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Wallenhorst

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausallee 1

    49134 Wallenhorst

    Kontakt

    Fax: 05407 888-999

    Telefon Festnetz: 05407 888

    E-Mail: posteingang@wallenhorst.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wallenhorst: Spielplätze: Instandhaltung

    Die Pflege und Wartung dieser Grundstücke ist eine
    gemeindliche Pflichtaufgabe mit fest definiertem
    Standard. Damit die Plätze sauber und die Geräte sicher
    sind, werden sie regelmäßig von zertifizierten
    Mitarbeitern des Bauhofes überprüft.

    Stellen Sie als Nutzer der Spielplätze Schäden fest,
    können Sie uns diese mit dem begefügten Formular oder
    telefonisch mitteilen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bürgerin oder Bürger steht es jederzeit frei, sich mit anderen Eltern und Interessierten zusammen zu tun und sich aktiv für Verbesserungen einzusetzen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Spielplatzpflege, Spielplatzunterhaltung, Spielplätze Instandhaltung, Spielplatz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de