Spielplätze Instandhaltung bei Verunreinigungen und Vandalismus

    Spielplätze: Instandhaltung

    Beschreibung

    In allen Städten und Gemeinden gibt es Spielplätze für die kleineren Kinder. Diese sind nicht immer dort, wo Eltern sie sich wünschen oder nicht in dem Zustand, den sie sich vorstellen.

    Wer Änderungs- und Verbesserungsvorschläge hat und Verschmutzungen (z.B. durch Hunde) oder missbräuchliche Nutzung (z.B. durch ältere Jugendliche) melden möchte, wendet sich an die zuständige Stelle.

    Die zuständige Stelle informiert auch über die Standorte der Spielplätze in ihrem Gebiet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Fachbereich III - Planung und Gebäudemanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Sietwender Straße 27

    21706 Drochtersen

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montags u. Dienstags 08:00-12:30 Uhr Mittwochs bis Freitags 08:00-12:00 Uhr Donnerstags zusätzl. 14:00-19:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04143 919-120

    E-Mail: gemeinde@drochtersen.de

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Gemeinde Drochtersen - Fachbereich III - Planung & Gebäudemanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Sietwender Straße 27

    21706 Drochtersen

    Öffnungszeiten

    Montags und Dienstags 08:00 - 12:30 Uhr Mittwochs bis Freitags 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstags zusätzlich 14:00 - 19:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 04143 919-155

    E-Mail: a.kahl@drochtersen.de

    Telefon Festnetz: 04143 919-120

    Version

    Technisch erstellt am 15.06.2009

    Technisch geändert am 06.02.2014

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bürgerin oder Bürger steht es jederzeit frei, sich mit anderen Eltern und Interessierten zusammen zu tun und sich aktiv für Verbesserungen einzusetzen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Spielplatzunterhaltung, Spielplatzpflege, Spielplatz, Spielplätze Instandhaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024