Spielplätze Instandhaltung bei Verunreinigungen und Vandalismus

    Spielplätze: Instandhaltung

    Beschreibung

    In allen Städten und Gemeinden gibt es Spielplätze für die kleineren Kinder. Diese sind nicht immer dort, wo Eltern sie sich wünschen oder nicht in dem Zustand, den sie sich vorstellen.

    Wer Änderungs- und Verbesserungsvorschläge hat und Verschmutzungen (z.B. durch Hunde) oder missbräuchliche Nutzung (z.B. durch ältere Jugendliche) melden möchte, wendet sich an die zuständige Stelle.

    Die zuständige Stelle informiert auch über die Standorte der Spielplätze in ihrem Gebiet.

    Hinweise für Zeven: Spielplätze: Instandhaltung

    Allgemeine Informationen

    In Wohnbaugebieten werden von den Gemeinden Spielplätze für 6 bis 12 jährige Kinder angelegt. Auch Kleinkinder dürfen hier spielen, müssen aber beaufsichtigt werden. Die Spielplätze dienen nicht nur den Kindern zur Kommunikation mit Gleichaltrigen, sondern sind auch für die Eltern Plätze um soziale Kontakte mit Nachbarn zu pflegen. Die Spielgeräte werden vom Bauhof der Samtgemeinde Zeven regelmäßig kontrolliert und gewartet.



    Allgemeine Informationen

    In Wohnbaugebieten werden von den Gemeinden Spielplätze für 6 bis 12 jährige Kinder angelegt. Auch Kleinkinder dürfen hier spielen, müssen aber beaufsichtigt werden. Die Spielplätze dienen nicht nur den Kindern zur Kommunikation mit Gleichaltrigen, sondern sind auch für die Eltern Plätze um soziale Kontakte mit Nachbarn zu pflegen. Die Spielgeräte werden vom Bauhof der Samtgemeinde Zeven regelmäßig kontrolliert und gewartet.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Zeven - Baubetriebshöfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Zum Nullmoor 8

    27404 Zeven

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04281 716-0

    Fax: 04281 716-126

    E-Mail: samtgemeinde@zeven.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 21.09.2018 (von: Webservice, Samtgemeinde Zeven)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Samtgemeinde Zeven, Webservice)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bürgerin oder Bürger steht es jederzeit frei, sich mit anderen Eltern und Interessierten zusammen zu tun und sich aktiv für Verbesserungen einzusetzen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Spielplatzunterhaltung, Spielplätze Instandhaltung, Spielplatzpflege, Spielplatz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)