Spielplätze Instandhaltung bei Verunreinigungen und Vandalismus

    Spielplätze: Instandhaltung

    Beschreibung

    In allen Städten und Gemeinden gibt es Spielplätze für die kleineren Kinder. Diese sind nicht immer dort, wo Eltern sie sich wünschen oder nicht in dem Zustand, den sie sich vorstellen.

    Wer Änderungs- und Verbesserungsvorschläge hat und Verschmutzungen (z.B. durch Hunde) oder missbräuchliche Nutzung (z.B. durch ältere Jugendliche) melden möchte, wendet sich an die zuständige Stelle.

    Die zuständige Stelle informiert auch über die Standorte der Spielplätze in ihrem Gebiet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Planen, Bauen, Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 40

    21775 Ihlienworth

    Behindertenparkplatz: Hauptstraße 40
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Hauptstraße 40
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4751 91900

    Fax: +49 4755 912330

    E-Mail: zentrale@Land.Hadeln.de

    Internet

    Bankverbindung

    Samtgemeinde Land Hadeln

    Empfänger: Samtgemeinde Land Hadeln

    IBAN: DE12 2419 1015 0270 2614 00

    BIC: GENODEF1SDE

    Bankinstitut: Volksbank Stade-Cuxhaven

    Samtgemeinde Land Hadeln

    Empfänger: Samtgemeinde Land Hadeln

    IBAN: DE56 2925 0000 0152 1000 83

    BIC: BRLADE21BRS

    Bankinstitut: Weser-Elbe Sparkasse

    Version

    Technisch erstellt am 28.05.2015 (von: Malmus, Cordula)

    Technisch geändert am 13.03.2023 (von: Malmus, Cordula)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bürgerin oder Bürger steht es jederzeit frei, sich mit anderen Eltern und Interessierten zusammen zu tun und sich aktiv für Verbesserungen einzusetzen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Spielplatzunterhaltung, Spielplätze Instandhaltung, Spielplatzpflege, Spielplatz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)