Spielplätze: Instandhaltung
Beschreibung
In allen Städten und Gemeinden gibt es Spielplätze für die kleineren Kinder. Diese sind nicht immer dort, wo Eltern sie sich wünschen oder nicht in dem Zustand, den sie sich vorstellen.
Wer Änderungs- und Verbesserungsvorschläge hat und Verschmutzungen (z.B. durch Hunde) oder missbräuchliche Nutzung (z.B. durch ältere Jugendliche) melden möchte, wendet sich an die zuständige Stelle.
Die zuständige Stelle informiert auch über die Standorte der Spielplätze in ihrem Gebiet.
Hinweise für Rinteln: Spielplätze: Instandhaltung
Instandhaltung der Spiel- und Bolzplätze der Stadt Rinteln.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Rinteln - Tiefbau- und Umweltamt (Amt 66)
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz
Anzahl: 80 Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Fax: 05751 403601
Telefon Festnetz: 05751 403217
Kontaktperson
Herr Uwe Quindt (Leitung Amt 66 - Tiefbau- und Umweltamt)
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Hinweise für Rinteln: Spielplätze: Instandhaltung
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise für Rinteln: Spielplätze: Instandhaltung
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bürgerin oder Bürger steht es jederzeit frei, sich mit anderen Eltern und Interessierten zusammen zu tun und sich aktiv für Verbesserungen einzusetzen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben
Stichwörter
Spielplatzpflege, Spielplatzunterhaltung, Spielplatz, Spielplätze Instandhaltung