Spielplätze: Instandhaltung
Beschreibung
In allen Städten und Gemeinden gibt es Spielplätze für die kleineren Kinder. Diese sind nicht immer dort, wo Eltern sie sich wünschen oder nicht in dem Zustand, den sie sich vorstellen.
Wer Änderungs- und Verbesserungsvorschläge hat und Verschmutzungen (z.B. durch Hunde) oder missbräuchliche Nutzung (z.B. durch ältere Jugendliche) melden möchte, wendet sich an die zuständige Stelle.
Die zuständige Stelle informiert auch über die Standorte der Spielplätze in ihrem Gebiet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Weser-Aue
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
e-Rechnungen: rechnung@weser-aue.de Leitweg-ID: 032565411-0-40 Umsatzsteuer-ID: DE345089166 Bankverbindungen: Sparkasse Nienburg DE52 2565 0106 0000 2360 00 NOLADE21NIB Volksbank in Schaumburg und Nienburg eG: DE17 2559 1413 3189 5557 00 GENODEF1BCK Volksbank Nds.- Mitte: DE56 2569 1633 4040 9996 00 GENODEF1SUL
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bürgerin oder Bürger steht es jederzeit frei, sich mit anderen Eltern und Interessierten zusammen zu tun und sich aktiv für Verbesserungen einzusetzen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Spielplatzunterhaltung, Spielplätze Instandhaltung, Spielplatzpflege, Spielplatz