Spielplätze: Instandhaltung
Beschreibung
In allen Städten und Gemeinden gibt es Spielplätze für die kleineren Kinder. Diese sind nicht immer dort, wo Eltern sie sich wünschen oder nicht in dem Zustand, den sie sich vorstellen.
Wer Änderungs- und Verbesserungsvorschläge hat und Verschmutzungen (z.B. durch Hunde) oder missbräuchliche Nutzung (z.B. durch ältere Jugendliche) melden möchte, wendet sich an die zuständige Stelle.
Die zuständige Stelle informiert auch über die Standorte der Spielplätze in ihrem Gebiet.
Hinweise für Steyerberg: Spielplätze: Instandhaltung
Die Kinderspielplätze im Flecken Steyerberg sind für Kinder errichtet worden. Daher dürfen diese nur von Kindern bis zu einem Alter von 12 Jahren benutzt werden.
Zum Schutz der Kinder ist es auf Kinderspielplätzen verboten,
- gefährliche Gegenstände oder Stoffe mitzunehmen,
- Glasbehälter aller Art, Metallteile oder Dosen zu zerschlagen, wegzuwerfen oder zurückzulassen,
- Motorfahrzeuge aller Art oder Fahrräder abzustellen oder mit ihnen zu fahren (ausgenommen sind Kleinfahrräder für Kinder und Krankenfahrstühle),
- Alkohol zu verzehren,
- Tiere zu führen oder laufen zu lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Flecken Steyerberg - Fachdienst kommunales Infrastrukturmanagement
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Frau Nicole Tobeck
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05764 9606-37
Fax: 05764 960699-9937
E-Mail: nicole.tobeck@steyerberg.de
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bürgerin oder Bürger steht es jederzeit frei, sich mit anderen Eltern und Interessierten zusammen zu tun und sich aktiv für Verbesserungen einzusetzen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben
Stichwörter
Spielplatzpflege, Spielplatzunterhaltung, Spielplatz, Spielplätze Instandhaltung