Spielplätze Instandhaltung bei Verunreinigungen und Vandalismus

    Spielplätze: Instandhaltung

    Beschreibung

    In allen Städten und Gemeinden gibt es Spielplätze für die kleineren Kinder. Diese sind nicht immer dort, wo Eltern sie sich wünschen oder nicht in dem Zustand, den sie sich vorstellen.

    Wer Änderungs- und Verbesserungsvorschläge hat und Verschmutzungen (z.B. durch Hunde) oder missbräuchliche Nutzung (z.B. durch ältere Jugendliche) melden möchte, wendet sich an die zuständige Stelle.

    Die zuständige Stelle informiert auch über die Standorte der Spielplätze in ihrem Gebiet.

    Hinweise für Stuhr: Spielplätze: Instandhaltung

    Zum Spielen im Freien sind nach entsprechenden Vorschriften von den hierzu Verpflichteten öffentliche und private Spielplätze anzulegen sowie zu unterhalten

       1. für Kleinkinder im Alter bis zu 6 Jahren,
       2. für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren

    Die Gemeinde Stuhr unterhält in allen Ortsteilen öffentliche Kinderspielplätze und Bolzplätze. Außerdem stehen alle Schulhöfe und Kindergartenaußengelände außerhalb der Betriebszeiten als Spielfläche zur Verfügung. Als besonderes Angebot gibt es die Skateranlage in der Sportanlage Moordeich.
    Fragen zur Planung und Bauunterhaltung stellen Sie bitte an den Fachdienst Gebäudemanagement & Grünflächen. Fragen zu Spielinhalten und Nutzung beantwortet Ihnen der Fachdienst Bildung, Jugend und Sport.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Stuhr: Spielplätze: Instandhaltung

    Für die Instandhaltung der Spielplätze in der Gemeinde Stuhr ist der Baubetriebshof zuständig.

    Baubetriebshof der Gemeinde Stuhr
    Leiter: Herr Stuck
    Technische Leitung: Herr Finkenstädt
    Bruchstraße 20
    28816 Stuhr
    fon 0421/891361
    fax 0421/802777

    Ansprechpartner

    Gemeinde Stuhr

    Adresse

    Hausanschrift

    Blockener Straße 6

    28816 Stuhr

    Kontakt

    Fax: 0421 5695-300

    Telefon Festnetz: 0421 5695

    E-Mail: Gemeinde@Stuhr.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bürgerin oder Bürger steht es jederzeit frei, sich mit anderen Eltern und Interessierten zusammen zu tun und sich aktiv für Verbesserungen einzusetzen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Spielplatzpflege, Spielplatzunterhaltung, Spielplatz, Spielplätze Instandhaltung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de