Spielplätze Instandhaltung bei Verunreinigungen und Vandalismus

    Spielplätze: Instandhaltung

    Beschreibung

    In allen Städten und Gemeinden gibt es Spielplätze für die kleineren Kinder. Diese sind nicht immer dort, wo Eltern sie sich wünschen oder nicht in dem Zustand, den sie sich vorstellen.

    Wer Änderungs- und Verbesserungsvorschläge hat und Verschmutzungen (z.B. durch Hunde) oder missbräuchliche Nutzung (z.B. durch ältere Jugendliche) melden möchte, wendet sich an die zuständige Stelle.

    Die zuständige Stelle informiert auch über die Standorte der Spielplätze in ihrem Gebiet.

    Hinweise für Seelze: Spielplätze: Instandhaltung

    Allgemeine Informationen

    Im Stadtgebiet von Seelze gibt es insgesamt 62 öffentliche Spiel-, Bewegungs- und Bolzplätze.

    Dies teilt sich auf in:

    • 44 Spielplätze, davon 3 Plätze mit Mehrgenerationen-Bewegungsgeräten
    • 14 Bolzplätze (davon zwei an Schulen)
    • 1 Skaterplatz in Lohnde

    Eine Übersicht aller Plätze mit Lageplänen und weitere Informationen finden sie auf der Seite Spiel- und Bolzplätze. Alle Spiel- und Bolzplätze sind außerdem bei Google Maps zu finden.

    Die Plätze werden regelmäßig durch den Betriebshof kontrolliert und Mängel behoben. Zusätzlich werden die Plätze bei der Jahreskontrolle durch einen externe Prüfer hinsichlich ihrer Zustandes und der Sicherheit geprüft.

    Wer Änderungs- oder Verbesserungsvorschläge hat oder Verschmutzungen (z.B. durch Hunde) oder missbräuchliche Nutzung melden möchte, wendet sich an die zuständige Stelle.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    32.1 - Abteilung Umwelt, Klima & Friedhöfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    30926 Seelze

    Kontakt

    Fax: 05137 828-408

    Telefon Festnetz: 05137 828-0

    E-Mail: info@stadt-seelze.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bürgerin oder Bürger steht es jederzeit frei, sich mit anderen Eltern und Interessierten zusammen zu tun und sich aktiv für Verbesserungen einzusetzen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Spielplätze Instandhaltung, Spielplatz, Spielplatzpflege, Spielplatzunterhaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English