Spielplätze: Instandhaltung
Beschreibung
In allen Städten und Gemeinden gibt es Spielplätze für die kleineren Kinder. Diese sind nicht immer dort, wo Eltern sie sich wünschen oder nicht in dem Zustand, den sie sich vorstellen.
Wer Änderungs- und Verbesserungsvorschläge hat und Verschmutzungen (z.B. durch Hunde) oder missbräuchliche Nutzung (z.B. durch ältere Jugendliche) melden möchte, wendet sich an die zuständige Stelle.
Die zuständige Stelle informiert auch über die Standorte der Spielplätze in ihrem Gebiet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Städtische Betriebe
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Herr Jens Mackensen
Herr Gerhard Schönekeß
Frau Nadine Brzuska
Frau Marina Ruder
Frau Franziska Keil
Herr Daniel Wüstefeld
Herr Dennis Thiele
Frau Verena Thiele
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bürgerin oder Bürger steht es jederzeit frei, sich mit anderen Eltern und Interessierten zusammen zu tun und sich aktiv für Verbesserungen einzusetzen.
Weitere Informationen
Hinweise für Herzberg am Harz: Spielplätze (Instandhaltung im Autrag der Stadt Herzberg am Harz)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben
Stichwörter
Spielplatzpflege, Spielplatz, Spielplatzunterhaltung, Spielplätze Instandhaltung