Geburtsurkunde Ausstellung
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Ansprechpartner
Gemeinde Ovelgönne - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 18 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 7:30-12:30 Uhr Dienstag: 7:30-12:30 Uhr und 13:30-16:00 Uhr Mittwoch: 7:30-12:30 Uhr (Das Sozialamt ist mittwochs geschlossen) Donnerstag: 7:30-12:30 Uhr und 13:30-16:00 Uhr Freitag: 7:30-12:30 Uhr Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich. Um vorherige Terminverinbarung wird gebeten.
Kontaktperson
Frau G. Schröder
Frau H. Stöver
Bankverbindung
Gemeinde Ovelgönne
Empfänger: Gemeinde Ovelgönne
IBAN: DE28 2805 0100 0060 3700 20
BIC: SLZODE22XXX
Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg
Gemeinde Ovelgönne
Empfänger: Gemeinde Ovelgönne
IBAN: DE55 2806 1410 0051 7011 00
BIC: GENODEF1BRN
Bankinstitut: Raiffeisenbank Wesermarsch-Süd eG
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.00 EUR
Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.00 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.50 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Geburtsanmeldung, Personenstandsurkunde, Geburtenregister, Abstammungsurkunde, Geburtsanzeige