Geburtsurkunde Ausstellung
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Hinweise für Bersenbrück: Geburtsurkunde / Geburtenregister
Sie können Geburtsurkunden auch online über das Portal "OpenR@thaus" der Samtgemeinde Bersenbrück anfordern: https://openrathaus.bersenbrueck.de/
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Bersenbrück - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Eingang Quakenbrücker Straße
Anzahl: 4 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Eingang Quakenbrücker Straße
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bersenbrück, Markt
Linie:- Bus: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1380
49589 Bersenbrück
Kontaktperson
Frau Mareike Marks
Herr Günther Lünnemann
Bankverbindung
Samtgemeinde Bersenbrück
Empfänger: Samtgemeinde Bersenbrück
IBAN: DE28 2655 1540 0010 0035 98
BIC: NOLADE21BEB
Bankinstitut: Kreissparkasse Bersenbrück
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.00 EUR
Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.00 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.50 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Geburtsanmeldung, Personenstandsurkunde, Geburtenregister, Abstammungsurkunde, Geburtsanzeige