• Melle (Landkreis Osnabrück, Niedersachsen)
Geburtsurkunde Ausstellung

Geburtsurkunde Ausstellung

Beschreibung

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Hinweise für Melle: Geburtsurkunde: Ausstellung

Allgemeine Informationen

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Antragsberechtigt ist die Person, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge und andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.



Allgemeine Informationen

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Antragsberechtigt ist die Person, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge und andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.



Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Hinweise für Melle: Geburtsurkunde: Ausstellung

Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Ansprechpartner

Standesamt

Adresse

Hausanschrift

Markt 22

49324 Melle

Öffnungszeiten

Servicezeiten: (Termin erwünscht) Mo. - Fr. 8.00 bis 13.00 Uhr Beratungszeiten: (Termin erforderlich) Mo. - Di. 14.00 bis 16.00 Uhr Do. 14.00 bis 18.00 Uhr bitte beachten Sie unsere Online-Terminvergabe unter https://termine-reservieren.de/termine/melle/; Servicezeiten: (Termin erwünscht) Mo. - Fr. 8.00 bis 13.00 Uhr Beratungszeiten: (Termin erforderlich) Mo. - Di. 14.00 bis 16.00 Uhr Do. 14.00 bis 18.00 Uhr bitte beachten Sie unsere Online-Terminvergabe unter https://termine-reservieren.de/termine/melle/

Kontakt

Telefon Festnetz: 05422 965-350

Version

Technisch erstellt am 26.02.2020

Technisch geändert am 06.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

Einheitsgemeinde Melle, Stadt

Adresse

Hausanschrift

Schürenkamp 16

49324 Melle

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 1380

49324 Melle

Kontakt

Telefon Festnetz: 05422 965-0

Fax: 05422 965-348

E-Mail: info@stadt-melle.de

E-Mail: eu-dlr@stadt-melle.de

Version

Technisch erstellt am 31.01.2008

Technisch geändert am 03.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hinweise für Melle: Geburtsurkunde: Ausstellung

Personalausweis oder Reisepass
sowie andere Personen zusätzlich einen Nachweis über ihr rechtliches Interesse.

Personalausweis oder Reisepass
sowie andere Personen zusätzlich einen Nachweis über ihr rechtliches Interesse.

Handlungsgrundlage(n)

Hinweise für Melle: Geburtsurkunde: Ausstellung

§ 59 i.V.m. § 56 Personenstandsgesetz (PStG).

Die Gebühren ergeben sich aus der Tarif-Nr. 105 der Nds. Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO).

§ 59 i.V.m. § 56 Personenstandsgesetz (PStG).

Die Gebühren ergeben sich aus der Tarif-Nr. 105 der Nds. Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO).

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70,00 EUR

Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15,00 EUR

Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7,50 EUR

Hinweise für Melle: Geburtsurkunde: Ausstellung

Für die erste ausgestellte Geburtsurkunde fallen Gebühren in Höhe von 15,00 € an. Jede weitere gleichzeitig ausgestellte Geburtsurkunde kostet 7,50 €.

Für die erste ausgestellte Geburtsurkunde fallen Gebühren in Höhe von 15,00 € an. Jede weitere gleichzeitig ausgestellte Geburtsurkunde kostet 7,50 €.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Version

Technisch erstellt am 17.08.2007

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Geburtsanmeldung, Personenstandsurkunde, Geburtsanzeige

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024