Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde Ausstellung

    Beschreibung

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Hinweise für Melle: Geburtsurkunde: Ausstellung

    Allgemeine Informationen

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Antragsberechtigt ist die Person, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge und andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.



    Allgemeine Informationen

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Antragsberechtigt ist die Person, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge und andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Hinweise für Melle: Geburtsurkunde: Ausstellung

    Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 22

    49324 Melle

    Öffnungszeiten

    Servicezeiten: (Termin erwünscht) Mo. - Fr. 8.00 bis 13.00 Uhr Beratungszeiten: (Termin erforderlich) Mo. - Di. 14.00 bis 16.00 Uhr Do. 14.00 bis 18.00 Uhr bitte beachten Sie unsere Online-Terminvergabe unter https://termine-reservieren.de/termine/melle/

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05422 965-350

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2020 (von: Webservice, Stadt Melle)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Melle)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Einheitsgemeinde Melle, Stadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schürenkamp 16

    49324 Melle

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1380

    49324 Melle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05422 965-0

    Fax: 05422 965-348

    E-Mail: info@stadt-melle.de

    E-Mail: eu-dlr@stadt-melle.de

    Version

    Technisch erstellt am 31.01.2008 (von: Annette Henn)

    Technisch geändert am 05.02.2021 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Melle: Geburtsurkunde: Ausstellung

    Personalausweis oder Reisepass
    sowie andere Personen zusätzlich einen Nachweis über ihr rechtliches Interesse.

    Personalausweis oder Reisepass
    sowie andere Personen zusätzlich einen Nachweis über ihr rechtliches Interesse.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Melle: Geburtsurkunde: Ausstellung

    § 59 i.V.m. § 56 Personenstandsgesetz (PStG).

    Die Gebühren ergeben sich aus der Tarif-Nr. 105 der Nds. Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO).

    § 59 i.V.m. § 56 Personenstandsgesetz (PStG).

    Die Gebühren ergeben sich aus der Tarif-Nr. 105 der Nds. Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO).

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.0 EUR

    Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.0 EUR

    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.5 EUR

    Hinweise für Melle: Geburtsurkunde: Ausstellung

    Für die erste ausgestellte Geburtsurkunde fallen Gebühren in Höhe von 15,00 € an. Jede weitere gleichzeitig ausgestellte Geburtsurkunde kostet 7,50 €.

    Für die erste ausgestellte Geburtsurkunde fallen Gebühren in Höhe von 15,00 € an. Jede weitere gleichzeitig ausgestellte Geburtsurkunde kostet 7,50 €.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Geburtsanzeige, Geburtsanmeldung, Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Personenstandsurkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)