Geburtsurkunde Ausstellung
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Hinweise für Bissendorf: Urkundenservice
Diese Dienstleistungen werden über das OpenR@thaus abgewickelt:
Geburtenregister: https://openrathaus.bissendorf.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/38/show
Eheregister: https://openrathaus.bissendorf.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/32/show
Lebenspartnerschaftsregister: https://openrathaus.bissendorf.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/35/show
Sterberegister: https://openrathaus.bissendorf.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/29/show
Diese Dienstleistungen werden über das OpenR@thaus abgewickelt:
Geburtenregister: https://openrathaus.bissendorf.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/38/show
Eheregister: https://openrathaus.bissendorf.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/32/show
Lebenspartnerschaftsregister: https://openrathaus.bissendorf.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/35/show
Sterberegister: https://openrathaus.bissendorf.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/29/show
Hinweise für Bissendorf: Urkunde aus dem Geburtenregister - Geburtsurkunde
Diese Dienstleistung wird über das OpenR@thaus abgewickelt:
Geburtenregister: https://openrathaus.bissendorf.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/38/show
Diese Dienstleistung wird über das OpenR@thaus abgewickelt:
Geburtenregister: https://openrathaus.bissendorf.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/38/show
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Ansprechpartner
Bissendorf - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
oder nach Terminvereinbarung. Montag: von 09:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:30 Uhr Dienstag: von 09:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch: von 09:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: von 09:00 bis 12:00 Uhr Freitag: von 09:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Reinhard Nüße
Frau Anja Schmidt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.0 EUR
Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.0 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.5 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Geburtsanzeige, Geburtsanmeldung, Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Personenstandsurkunde