Geburtsurkunde Ausstellung
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Ansprechpartner
Standesamt
Kontaktperson
Frau Wera Golk
Frau Christa Kamphaus
Frau Ann-Kathrin Nollmann
Telefon Festnetz: 04431 88-328
Fax: 04431 88-838
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Hinweise für Wildeshausen: Geburtsurkunde / Geburtenbuch
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.00 EUR
Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.00 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.50 EUR
Hinweise für Wildeshausen: Geburtsurkunde / Geburtenbuch
Gebühr: 15,00 EUR - Ausstellung der Urkunde
Gebühr: 70,00 EUR - Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr: 7,50 EUR - Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellt Urkunde
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Wildeshausen: Geburtsurkunde / Geburtenbuch
Bitte beachten Sie:
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Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Geburtsanmeldung, Personenstandsurkunde, Geburtenregister, Abstammungsurkunde, Geburtsanzeige