Geburtsurkunde Ausstellung
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Hinweise für Schneverdingen: Geburtsurkunde: Ausstellung
Ausstellung von Personenstandsurkunden:
- Eheurkunde
- Geburtsurkunde
- Sterbeurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- beglaubigte Abschriften aus dem Geburten-, Ehe-, Sterbe-, Lebenspartnerschaftsregister
Alle Urkunden können auf Wunsch auch mehrsprachig ausgestellt werden.
Personstandsbücher werden seit 1874 gefühft.
Das Standesamt Schneverdingen kann Urkunden aus Personenstandsbüchern ausstellen, für Ereignisse die sich in Schneverdingen, sowie den dazugehörigen Ortsteilen ereignet haben.
Im Standesamt Schneverdingen verbleiben
- 110 JahreGeburtenregister
- 80 Jahre Eheregister
- 80 JahreLebenspartnerschaftsregister
- 30 JahreSterberegister
Nach Ablauf dieser Fristen können keine Urkunden durch das Standesamt Schneverdingen mehr ausgestelt werden.
Die Register werden Archivgut und dem Landkreis Heidekreis übergeben.
Für Nachweise aus dem Archiv wenden sie sich bitte an den Landkreis Heidekreis, Vogteistraße 19, 29683 Bad Fallingbostel.
Ausstellung von Personenstandsurkunden:
- Eheurkunde
- Geburtsurkunde
- Sterbeurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- beglaubigte Abschriften aus dem Geburten-, Ehe-, Sterbe-, Lebenspartnerschaftsregister
Alle Urkunden können auf Wunsch auch mehrsprachig ausgestellt werden.
Personstandsbücher werden seit 1874 gefühft.
Das Standesamt Schneverdingen kann Urkunden aus Personenstandsbüchern ausstellen, für Ereignisse die sich in Schneverdingen, sowie den dazugehörigen Ortsteilen ereignet haben.
Im Standesamt Schneverdingen verbleiben
- 110 JahreGeburtenregister
- 80 Jahre Eheregister
- 80 JahreLebenspartnerschaftsregister
- 30 JahreSterberegister
Nach Ablauf dieser Fristen können keine Urkunden durch das Standesamt Schneverdingen mehr ausgestelt werden.
Die Register werden Archivgut und dem Landkreis Heidekreis übergeben.
Für Nachweise aus dem Archiv wenden sie sich bitte an den Landkreis Heidekreis, Vogteistraße 19, 29683 Bad Fallingbostel.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.0 EUR
Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.0 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.5 EUR
Hinweise für Schneverdingen: Geburtsurkunde: Ausstellung
Ausstellung Urkunde (auch mehrsprachig) 10,00 €
jede weitere im selben Arbeitsgang 5,00 €
Ausstellung Urkunde (auch mehrsprachig) 10,00 €
jede weitere im selben Arbeitsgang 5,00 €
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Geburtsanzeige, Geburtsanmeldung, Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Personenstandsurkunde