Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde Ausstellung

    Beschreibung

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Hinweise für Schneverdingen: Geburtsurkunde: Ausstellung

    Ausstellung von Personenstandsurkunden:

    • Eheurkunde
    • Geburtsurkunde
    • Sterbeurkunde
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • beglaubigte Abschriften aus dem Geburten-, Ehe-, Sterbe-, Lebenspartnerschaftsregister

    Alle Urkunden können auf Wunsch auch mehrsprachig ausgestellt werden.

    Personstandsbücher werden seit 1874 gefühft.

    Das Standesamt Schneverdingen kann Urkunden aus Personenstandsbüchern ausstellen, für Ereignisse die sich in Schneverdingen, sowie den dazugehörigen Ortsteilen ereignet haben.

    Im Standesamt Schneverdingen verbleiben

    • 110 JahreGeburtenregister
    •   80 Jahre Eheregister
    •   80 JahreLebenspartnerschaftsregister
    •   30 JahreSterberegister

    Nach Ablauf dieser Fristen können keine Urkunden durch das Standesamt Schneverdingen mehr ausgestelt werden.

    Die Register werden Archivgut und dem Landkreis Heidekreis übergeben.

    Für Nachweise aus dem Archiv wenden sie sich bitte an den Landkreis Heidekreis, Vogteistraße 19, 29683 Bad Fallingbostel.

    Ausstellung von Personenstandsurkunden:

    • Eheurkunde
    • Geburtsurkunde
    • Sterbeurkunde
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • beglaubigte Abschriften aus dem Geburten-, Ehe-, Sterbe-, Lebenspartnerschaftsregister

    Alle Urkunden können auf Wunsch auch mehrsprachig ausgestellt werden.

    Personstandsbücher werden seit 1874 gefühft.

    Das Standesamt Schneverdingen kann Urkunden aus Personenstandsbüchern ausstellen, für Ereignisse die sich in Schneverdingen, sowie den dazugehörigen Ortsteilen ereignet haben.

    Im Standesamt Schneverdingen verbleiben

    • 110 JahreGeburtenregister
    • 80 Jahre Eheregister
    • 80 JahreLebenspartnerschaftsregister
    • 30 JahreSterberegister

    Nach Ablauf dieser Fristen können keine Urkunden durch das Standesamt Schneverdingen mehr ausgestelt werden.

    Die Register werden Archivgut und dem Landkreis Heidekreis übergeben.

    Für Nachweise aus dem Archiv wenden sie sich bitte an den Landkreis Heidekreis, Vogteistraße 19, 29683 Bad Fallingbostel.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Ansprechpartner

    Fachbereich II - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 3

    29640 Schneverdingen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2014 (von: Webservice, Stadt Schneverdingen)

    Technisch geändert am 05.10.2024 (von: Webservice, Stadt Schneverdingen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Stadt Schneverdingen - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 3

    29640 Schneverdingen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Version

    Technisch erstellt am 14.05.2014 (von: Webservice, Stadt Schneverdingen)

    Technisch geändert am 09.08.2019 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.0 EUR

    Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.0 EUR

    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.5 EUR

    Hinweise für Schneverdingen: Geburtsurkunde: Ausstellung

    Ausstellung Urkunde (auch mehrsprachig) 10,00 €

    jede weitere im selben Arbeitsgang 5,00 €
     

    Ausstellung Urkunde (auch mehrsprachig) 10,00 €

    jede weitere im selben Arbeitsgang 5,00 €

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Geburtsanzeige, Geburtsanmeldung, Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Personenstandsurkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)