Geburtsurkunde Ausstellung
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Ansprechpartner
Für Drage wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Elbmarsch: Geburtsurkunde Ausstellung
- Personalausweis oder Reisepass
- Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.0 EUR
Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.0 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.5 EUR
Hinweise für Elbmarsch: Geburtsurkunde Ausstellung
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
- Gebühr: 10,00 EUR
Ausstellung der Urkunde - Gebühr: 5,00 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde - Gebühr: 50,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
- Gebühr: 10,00 EUR
Ausstellung der Urkunde - Gebühr: 5,00 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde - Gebühr: 50,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Geburtsanzeige, Geburtsanmeldung, Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Personenstandsurkunde