Geburtsurkunde Ausstellung
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Hinweise für Winsen (Luhe): Geburtsurkunde Ausstellung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden. Zuständig für die Ausstellung einer Geburtsurkunde ist immer das Standesamt des Geburtsortes.
Verlauf
Personenstandsurkunden können Sie persönlich, schriftlich oder online beim Standesamt beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Einen Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis)
- ggf. alte Geburtsurkunde
- als Bevollmächtigter: Vollmacht mit Ausweis des Betreffenden
Für die persönliche Abholung vereinbaren Sie bitte einen Termin. Personenstandsurkunden können im Service-Portal der Stadt Winsen (Luhe) auch online bestellt werden:
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden. Zuständig für die Ausstellung einer Geburtsurkunde ist immer das Standesamt des Geburtsortes.
Verlauf
Personenstandsurkunden können Sie persönlich, schriftlich oder online beim Standesamt beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Einen Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis)
- ggf. alte Geburtsurkunde
- als Bevollmächtigter: Vollmacht mit Ausweis des Betreffenden
Für die persönliche Abholung vereinbaren Sie bitte einen Termin. Personenstandsurkunden können im Service-Portal der Stadt Winsen (Luhe) auch online bestellt werden:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Ansprechpartner
GB II Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag auch 14.00 - 16.00 Uhr Meldeamt Dienstag auch ab 7.00 Uhr Donnerstag auch 15.00 - 18.00 Uhr Das Standesamt hat am Mittwoch geschlossen.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4171 657-0
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.0 EUR
Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.0 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.5 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Geburtsanmeldung, Personenstandsurkunde, Geburtsanzeige