Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde Ausstellung

    Beschreibung

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 4

    37627 Eschershausen-Stadtoldendorf

    Öffnungszeiten

    Öffnungs- und Sprechzeiten der Samtgemeindeverwaltung: Montags - Donnerstag 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr Montags - Donnerstag 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro in Stadtoldendorf: Montag, Dienstag und Donnerstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr Mittwoch und Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro in Eschershausen: Montag bis Donnerstag 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr Montag und Donnerstag 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05532 9005

    Fax: 05532 9005-110

    E-Mail: info@eschershausen-stadtoldendorf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 4

    37627 Stadtoldendorf

    Postfachadresse

    Postfach 1240

    37624 Stadtoldendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05532 9005-0

    Fax: 05532 9005-10

    E-Mail: info@eschershausen-stadtoldendorf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.00 EUR

    Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.00 EUR

    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.50 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Geburtsanmeldung, Personenstandsurkunde, Geburtenregister, Abstammungsurkunde, Geburtsanzeige

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English