Geburtsurkunde Ausstellung
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungs- und Sprechzeiten der Samtgemeindeverwaltung: Montags - Donnerstag 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr Montags - Donnerstag 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro in Stadtoldendorf: Montag, Dienstag und Donnerstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr Mittwoch und Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro in Eschershausen: Montag bis Donnerstag 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr Montag und Donnerstag 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1240
37624 Stadtoldendorf
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.00 EUR
Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.00 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.50 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Geburtsanmeldung, Personenstandsurkunde, Geburtenregister, Abstammungsurkunde, Geburtsanzeige